Antrag: Grundstücksvergabe in den Wohnbaugebieten

behandelt am 15. Februar 2021 im Sonderausschuss

Unsere Fraktion hat eine Nachjustierung des Vergabeverfahrens beantragt: Das Einheimischen-Modell sollte mit einem Kontingent von mindesten 50% der Wohnbauflächen als zusätzliche Runde in die Vergabekriterien aufgenommen werden.

Am 1.2.2021 wurde das Vergabeverfahren für Wohnbauflächen in Keinzel II und St. Wolfgang bekannt gegeben. Es besteht aus drei Vergaberunden:

1. Runde: Vergabe an interessierte Alteigentümer der Grundstücke,
2. Runde: Interessenten, die Grundstücke als Tauschflächen einbringen können,
3. Runde: offenes Losverfahren.

Die beschlossenen Kriterien sind in der Bevölkerung zum Teil auf Unverständnis und Ablehnung gestoßen. Es ist u.a. die Rede davon, dass Bürger:innen, die bereits Grundbesitz haben, bevorzugt würden.

Unsere Fraktion sieht das ähnlich. Wir hatten schon im November für ein europarechtskonformes Einheimischenmodell votiert. Dabei werden Grundstücke anhand eines Punktekatalogs vergeben, der soziale Kriterien (z.B. Kinderzahl, Einkommensobergrenzen, Behinderungsgrad) und die Ortsgebundenheit berücksichtigt. Viele Gemeinden wenden ein solches Modell an, um junge, ortsansässige Familien zu halten und ihnen Wohnraum in der eigenen Gemeinde zu ermöglichen. Das wurde damals leider abgelehnt.

Für die Sitzung am 15.2. haben wir - gemeinsam mit der SPD-Fraktion - erneut eine Nachjustierung beantragt: Das Einheimischenmodell sollte mit einem Kontingent von mindesten 50% der Wohnbauflächen als zusätzliche Runde in die Vergabekriterien aufgenommen werden.

 Antrag zum Vergabeverfahren (PDF)

Ergebnis:

Auch der Änderungsantrag wurde in dieser Form abgelehnt. Es bleibt bei dem im November beschlossenen Verfahren.

Weitere Informationen:

Bericht über das Vergabeverfahren, Donaukurier 4.2.2021

 



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