Antrag: Erweiterung des AOM-Energieeffizienz-Förderprogramms

eingereicht für die Sitzung des Umweltausschusses, behandelt am 10. Mai 2021

Wir beantragen, zur Unterstützung der Energiewende vor Ort das bestehende kommunale Förderprogramm in folgenden Punkten zu überarbeiten, um mehr Anreize für eine dezentrale regenerative Energieerzeugung und energetische Sanierungen zu schaffen

  • Sanierungsmaßnahmen an Altbauten werden als förderfähige Maßnahme aufgenommen: Dämmung von Außenwand, Dach und Kellerdecke, Erneuerung von Fenstern und Außentüren, Austausch von Ölheizungen gegen klimafreundliche Heizsysteme (Biomasseanlage oder Wärmepumpe), nachträglicher Einbau von Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung.
  • Die Errichtung von PV-Anlagen (auch Balkonmodulen) zur Eigenstromnutzung wird als förderfähige Maßnahme aufgenommen.
  • Der Zuschuss für Batteriespeicher wird erhöht und an die Speicherkapazität gekoppelt.
     

Für die Höhe der Zuschüsse und die Kriterien (Dämmgrade, PV-Leistung etc.) erarbeitet die Verwaltung in Zusammenarbeit mit der ENA Roth konkrete Vorschläge. Über diese entscheidet der Gemeinderat bzw. der Umweltausschuss abschließend in der nächsten Sitzung. Das Förderprogramm wird jährlich mit 15.000 Euro ausgestattet.

 

Begründung:

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 29. April 2021 war eine klare Ansage für alle politisch Verantwortlichen: Wir müssen jetzt handeln und unseren CO2-Ausstoß konsequent senken. Klimaschutz darf nicht in die Zukunft geschoben werden.

Das größte Potenzial für CO2-Einsparungen liegt bei den privaten Haushalten: Sie sind in Allersberg für 50 % des Stromverbrauchs und für 60 % des thermischen Energieverbrauchs verantwortlich. Die nötigen Einsparungen können daher nur mit Hilfe der Allersberger Bevölkerung erreicht werden. Ein Förderprogramm setzt hier wichtige Anreize und bietet der Gemeinde die Möglichkeit, mit relativ kleinem Geldbetrag eine große Wirkung zu erzielen.

Drei von vier Wohngebäuden in Allersberg stammen aus der Zeit vor 1995. Um den Energieverbrauch zu senken, sollten energetische Sanierungsmaßnahmen an Altbauten stärker gefördert werden. Voraussetzung für eine Förderung: Die Dämmstoffstärken sollten über den gesetzlichen Mindestanforderungen liegen.

Beim Heizen dominieren noch immer alte Öl- und Gasheizungen, die sehr viel CO2 emittieren (in Allersberg 75% des thermischen Energieverbrauchs). Da der Austausch teuer ist, sind finanzielle Anreize wichtig. Dabei ist es sinnvoll, je nach Heizsystemen unterschiedliche Fördersätze zu definieren: So sollten Wärmepumpen des Typs Erde-Luft, Sole oder Eisspeicher höher bezuschusst werden als Luft-Luft-Wärmepumpen, da sie bei kalter Witterung die Stromnetze weniger belasten und den Hausbesitzer auch mehr kosten.

Im Bereich der Energieerzeugung hat die Gemeinde kürzlich eine „PV-Offensive“ angekündigt. Ein wichtiger Schritt, der aber auch die Eigennutzung von dezentral erzeugtem Strom zum Ziel haben muss. Batteriespeicher ermöglichen eine Eigenversorgungsquote von bis zu 80 % und entlasten damit auch das öffentliche Netz. Sie sollten deshalb stärker gefördert werden: Je höher die Speicherkapazität, desto höher der Förderbetrag. Zusätzlich sollte es für die Errichtung einer PV-Anlage mit Eigenstromnutzung (einschließlich Balkonmodulen) einen Zuschuss geben. Denn auch hier gibt es bei aktuell rund 340 installierten Anlagen noch viel Ausbaupotenzial.

Unser Vorschlag für die Zuschusshöhen: Batteriespeicher (3-20 kWh): 150 € je kWh, PV-Anlage (bis 30 kWh, ohne Untergrenze wg. Balkonsolar): 100 € je kWh

Bei der Festlegung der Fördersätze ist eine Deckelung pro Haushalt und Maßnahme sinnvoll (z. B. 1.000 Euro).

 

Download:

Antrag auf Erweiterung des kommunalen Förderprogramms zu Unterstützung der Energiewende, 2.5.2021  (PDF)

 



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