Anfrage: Ausgleichsflächen und Kompensationsmaßnahmen

behandelt im Umweltausschuss am 2. Februar 2022


Wenn durch Baumaßnahmen an einer Stelle Natur verloren geht, muss dies an anderer Stelle ausgeglichen werden. Das ist in Bayern gesetzlich vorgeschrieben. Ausgleichs- und Ersatzflächen dienen so dazu, wertvolle Lebensräume für Tiere und Pflanzen zu erhalten und den Verlust der Artenvielfalt aufzuhalten. Allerdings werden Kompen­sationsmaßnahmen oft nur unzureichend oder gar nicht umgesetzt, wie u.a. Studien des LBV zeigen. Demnach sind nur rund 25 % der Flächen in dem Zustand, in dem sie laut der Fest­legungen in den Planunterlagen sein müssen. Etwa die Hälfte der Ausgleichsflächen weist Mängel auf, und wiederum 25 % werden überhaupt nicht umgesetzt.

Unsere Fraktion im Marktgemeinderat möchte gerne wissen, wie die Situation in Allersberg ist und hat eine Anfrage an die Verwaltung gestellt. Ziel ist es, einen Überblick über die Ausgleichsflächen und Kompensationsmaßnahmen in der Gemeinde (sowohl nach BNatSchG als auch nach BauGB) zu bekommen. Ggfs. ergeben sich dadurch auch Hinweise auf notwendige Verbesserungen bei Umsetzung und Kontrolle von Ausgleichs­maß­nahmen. Die Darstellung im Ökoflächenkataster reicht für diesen Zweck leider nicht aus, unter anderem weil dort nicht alle Maßnah­men gemeldet werden und der ökologische Zustand der Fläche nicht erkennbar ist.
 

Download:

Anfrage zu Ausgleichsflächen und Kompensationsmaßnahmen (PDF)

 

Ergebnis:

Unsere Anfrage wurde in der Sitzung des Umweltausschuss vom 2.2.2022 behandelt. Die Antworten fielen recht knapp aus, auch hätten wir uns zur besseren Veranschaulichung eine Liste oder Übersicht gewünscht, aber grundsätzlich haben wir schon den Eindruck gewonnen, dass man bemüht ist, Flächen zügig umzusetzen, und das Umweltamt auch die Pflege nachverfolgt. Das ist erfreulich!

Widersprüchlich waren allerdings die Aussagen bzgl. Meldung ans Ökoflächenkataster (Frage 3). Es hieß, die Meldungen erfolgen „vollständig und regelmäßig“. Und tatsächlich sind neuere Flächen/Maßnahmen wie aus den Einbeziehungssatzungen Harrhof und Eppersdorf schon gemeldet. Andererseits fehlen noch zwei Ausgleichsflächen zum Baugebiet Keinzel 1, die bereits vor 10 Jahren festgesetzt wurden (am Kirchgraben und bei Realsmühle). Als Grund nannte man, sie seien nicht vollständig umgesetzt und deshalb noch nicht gemeldet. Das widerspricht aber der Meldung von Harrhof/Eppersdorf (ebenfalls nicht umgesetzt) und auch den Vorgaben des Landesamts für Umwelt (LfU), wonach Flächen „mit Beginn der Umsetzung des Bebauungsplans“ zu melden sind. Aber hier sind wir mal optimistisch, dass das schnell nachgemeldet wird. :-) 

 

Die Antworten im Einzelnen:
 

1 - Gibt es ein Verzeichnis aller kommunalen Ausgleichsflächen und Maßnahmen? Wenn ja: Ist dieses öffentlich zugänglich?

Es gibt ein solches Verzeichnis, dieses ist aber nicht öffentlich, sondern dient nur als interne Arbeitsgrundlage.
 

2 - Welche der in den letzten 10 Jahren festgesetzten Kompensationsmaßnahmen wurden umgesetzt? Welche konnten bisher nicht oder nur teilweise umgesetzt werden?

Bis auf zwei Bebauungspläne (E3 Ebenried und Keinzel I) wurden alle Ausgleichsmaßnahmen durchgeführt. Bei den noch nicht umgesetzten Flächen handelt es sich um eine, die für einen großflächigen Ausgleich im Zusammenhang mit West I benötigt wird und somit zurückgestellt wurde. Ziel ist hier, einen Biotopverbund über 55.000 qm zu schaffen. Die andere Fläche wurde nicht umgesetzt, weil bisher die Zustimmung der Nachbargemeinde fehlte, und aktuell eine Umsetzung wegen der Witterung nicht möglich ist.
 

3 - Werden alle Ausgleichsflächen vollständig und regelmäßig beim Ökoflächenkataster gemeldet?

Ja, aber derzeit funktioniert die Übermittlung wegen einer Software-Umstellung beim LfU nicht.
 

4 - In welchem ökologischen Zustand befinden sich die Ausgleichsflächen? (Bitte angeben, welcher Anteil der Flächen jeweils mit sehr gut, gut, akzeptabel, schlecht bewertet wird)

Eine solche Bewertung findet nicht statt. Der Landschaftspflegeverband kümmert sich darum und pflegt die Flächen entsprechend der Auflagen. Sie seien immer in dem Zustand, in dem sie laut Planung sein sollten.
 

5 - Wie werden die Ausgleichsflächen dauerhaft gesichert / kontrolliert? (Bestand, Vermei­dung von Überplanung/Doppelbelegung, Pflege, Entwicklungskontrolle)

Bei Flächen im Eigentum der Marktgemeinde ist der Landschaftspflegeverband für die Bewirtschaftung zuständig. Das wird regelmäßig kontrolliert und bei Problemen die Verträge mit den ausführenden Betrieben/Verbänden gekündigt.

Flächen, die Dritten gehören (zum Beispiel Aufforstungsprojekte), werden stichprobenartig vom AELF kontrolliert. Private Ausgleichsmaßnahmen, die zum Beispiel bei Baugenehmigungen angeordnet werden, kontrolliert das Landratsamt.
 

6 - Was wird in Fällen unternommen, in denen Ausgleichsmaßnahmen nicht, nicht vollständig oder nicht in angemessener Qualität umgesetzt werden?

In privatrechtlichen Verträgen ist festgelegt, dass die Flächen so lange nachgebessert werden müssen, bis der Zielzustand erreicht ist. Sonst muss das Entgelt zurückgezahlt werden. Das ist aber in unserer Gemeinde noch nie der Fall gewesen.

 

Weitere Informationen:

Hintergründe / gesetzliche Vorgaben zur Meldung von Ausgleichs- und Ersatzflächen (lfu.de)

Aufi - der Ausgleichsflächen-Finder des LBV (lbv.de) > man kann hier auch Beobachtungen melden



zurück