ANTRAG
Wie in der Sitzung des Umweltausschusses vom 16.7.2025 vereinbart, hat unsere Fraktion weitere Informationen zur Rechtslage bzgl. Tempo 30 an Fußgängerüberwegen eingeholt und stellt auf dieser Grundlage folgenden Antrag:
Der Marktgemeinderat beschließt, die Verwaltung damit zu beauftragen, die Anordnung einer streckenbezogenen Geschwindigkeitsbeschränkung von 30 km/h im unmittelbaren Bereich des Zebrastreifens am Marktplatz Allersberg auf Basis des § 45 Abs. 1 i.V.m. § 45 Abs. 9 Satz 4 Nr. 6 StVO zu prüfen. Danach kann Tempo 30 insbesondere im Bereich von Fußgängerüberwegen angeordnet werden, ohne dass eine besondere örtliche Gefahrenlage nachzuweisen ist.
Seit Jahren bemüht sich die Gemeindeverwaltung um eine Verkehrsberuhigung am Marktplatz, um die Sicherheit für Fußgänger*innen zu erhöhen und die Aufenthaltsqualität zu verbessern. Bisher scheiterten die Bemühungen an der Rechtslage, die vorschrieb, dass eine besondere Gefahrenlage nachweisbar sein müsste. Die in der StVO genannten Ausnahmefälle, in denen Tempo 30 auch ohne Nachweis einer Gefahrenlage möglich war, trafen nicht auf den Marktplatz zu.
Diese Situation hat sich mit der StVO-Novelle geändert: Der Katalog an Ausnahmefällen wurde erweitert und umfasst nun u. a. auch Fußgängerüberwege: § 45 Absatz 9 Satz 4 Nr. 6 StVO ermöglicht ausdrücklich die Anordnung einer streckenbezogenen Geschwindigkeitsbeschränkung von 30 km/h im unmittelbaren Bereich von Fußgängerüberwegen – ohne besondere Gefahrenlage. Das gilt auch für Vorfahrtstraßen.
Der Zebrastreifen am Marktplatz Allersberg bietet somit die Chance, zumindest streckenbezogen Tempo 30 anzuordnen und so in diesem sensiblen Bereich die Sicherheit für Schulkinder, Kirchgänger*innen etc. zu erhöhen. Diese mögliche Begründung ist bisher nicht geprüft worden. (vgl. UA vom 5.2.2025)
Für den Marktplatz ist die Marktgemeinde selbst zuständige Verkehrsbehörde, die Anordnung muss also nicht durch Externe genehmigt werden. Sie muss trotzdem verkehrs-rechtlich begründet sein, um sie ggfs. gegenüber Behörden vertreten zu können. Einen Vorschlag für eine solche Begründung findet sich im Anhang.
Wir hoffen sehr, dass es uns gelingt, unser gemeinsames Ziel, im Ortskern für mehr Sicherheit zu sorgen, zu erreichen!
Antrag auf streckenbezogene Geschwindigkeitsbegrenzung, eingereicht 1.2.2026 (PDF)
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