Ortskern soll sicherer und attraktiver werden

Grüne beantragen Tempo 30 am Allersberger Marktplatz

03.02.26 –

Die Fraktion der Grünen im Marktgemeinderat hat einen Antrag auf Tempo 30 am Marktplatz gestellt. Das Thema beschäftigt den Gemeinderat bereits seit Jahren, bisher waren die rechtlichen Möglichkeiten aber begrenzt - insbesondere wegen des bislang nötigen Nachweises einer besonderen Gefahrenlage

Mit der Reform des Straßenverkehrsrechts in 2024 hat sich die Situation geändert. Bereits im Herbst 2024 hatten die Grünen deshalb beantragt, die neuen Spielräume für Allersberg zu prüfen. Nachdem die Verwaltung weiterhin skeptisch blieb, organisierte die Fraktion im Januar eine Ortsbegehung mit dem verkehrspolitischen Sprecher der Grünen im Bayerischen Landtag, Dr. Markus Büchler.

Gemeinsam wurden mehrere Verkehrssituationen im Gemeindegebiet begutachtet – darunter auch der Marktplatz. „Warum ist ein so schöner Ortskern nicht schon längst verkehrsberuhigt?“, wunderte sich Büchler und machte deutlich: Tempo 30 ist hier machbar. Er zeigte vier mögliche Ansätze auf, die die neue Straßenverkehrsordnung erlaubt – auch auf Vorfahrtsstraßen und auch ohne, dass eine besondere Gefahrenlage nachgewiesen werden muss. Eine dieser Möglichkeiten betrifft den Bereich von Fußgängerüberwegen.

Genau hier setzt der neue Antrag der Grünen an. Konkret soll die Verwaltung prüfen, ob im unmittelbaren Bereich des Zebrastreifens am Marktplatz eine streckenbezogene Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h angeordnet werden kann. Ziel ist es, so die Sicherheit von Fußgängerinnen und Fußgänger zu erhöhen, die an dieser Stelle die Straße überqueren, darunter Schulkinder, Kirchgänger*innen und Busfahrgäste. Bei geringerer Geschwindigkeit verkürzen sich Anhaltewege, Kfz-Fahrende haben mehr Zeit zu reagieren und das Risiko von Unfällen wird erheblich reduziert.

Neben der Verkehrssicherheit würde Tempo 30 nach Ansicht der Grünen auch die Aufenthaltsqualität steigern. Marktrat Thomas Brenner betont: „Der Marktplatz ist der zentrale Ort der Gemeinde – mit Sehenswürdigkeiten und Außengastronomie. Weniger Tempo bedeutet weniger Verkehrslärm und eine angenehmere Atmosphäre.“

„Ein Marktplatz soll ein Ort zum Verweilen sein – nicht eine laute Durchgangsstraße. Viele Bürger*innen wünschen sich hier Tempo 30,“ ergänzt Tanja Josche.

Sie betont, dass die Gemeindeverwaltung in der Vergangenheit viel versucht habe, aber an der Rechtslage scheiterte. „Die StVO-Novelle bietet nun neue Möglichkeiten, Fußgängerüberwege sind explizit in die Liste der Ausnahmen aufgenommen worden. Das sollten wir auch nutzen.“

 

Download:

Antrag auf streckenbezogene Geschwindigkeitsbegrenzung, eingereicht 1.2.2026 (PDF)

  

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