Klimaschonendes Heizen

Infos zum Gebäudeenergiegesetz (GEG)

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) soll nach der Sommerpause verabschiedet werden – und dann mit dem 1. Januar 2024 in Kraft treten. Das ist ein Meilenstein für den Klimaschutz und die Wärmewende, denn so stellen wir die Weichen für einen klimaneutralen Gebäudebereich.

In den letzten Wochen und Monaten kursierten viele Halbwahrheiten und Falschinformationen über das GEG. Wir wollen hier für Aufklärung sorgen und Ihre Frage zum Thema Heizen beantworten. Das Wichtigste vorweg: Eine warme Wohnung darf niemals Luxus sein! Der Umstieg auf klimaneutrales Heizen wird daher sozial gerecht gestaltet!

  • Muss ich meine Heizung austauschen?
    Nein, natürlich nicht. Sie dürfen Ihre Öl- oder Gasheizung noch viele Jahre weiternutzen und immer wieder reparieren – so lange bis sie endgültig den Geist aufgibt und eine neue Heizung fällig ist.
  • Was passiert, wenn die alte Heizung irreparabel ist?
    Dann hängt es davon ab, ob die Gemeinde eine "kommunale Wärmeplanung" hat (s.u.). Wenn ja, bleiben dem Hauseigentümer mindestens drei Jahre, um eine neue Heizung einzubauen. Bei dieser Heizung muss dann 65 % der Energie aus erneuerbaren Energien stammen. Für Mehrfamilienhäuser gelten teils Fristen von bis zu zehn Jahren. Ausnahmen gelten für hochbetagte Hauseigentümer, die im Eigenheim wohnen, für Sozialhilfeempfänger oder wenn die Umstellung in einem Gebäude technisch und ökonomisch keinen Sinn ergibt.
  • Schreibt das GEG eine bestimmte Heizung, z.B. Wärmepumpe vor?
    Nein. Das GEG ist technologieoffen. Sie dürfen alles einbauen, was Sie wollen - sofern die 65-Prozent-Regel erfüllt ist. Das geht z.B. auch mit einer Hybridheizung: eine Gasheizung ergänzt um eine Wärmepumpe. Auch Fernwärme oder verschiedene andere Technologien können genutzt werden. Selbst Gasheizungen dürfen in Neubauten noch eingebaut werden – wenn sie auf Wasserstoff umgerüstet werden können und das neue Gebäude nicht in einem Neubaugebiet entstehen. Bei Neubauten ist aber in der Regel eine Wärmepumpe oder sogar eine Lüftungsanlage die beste Lösung, um den Wärmebedarf zu decken. 
  • Was, wenn ich mir keine neue Heizung leisten kann?
    uft-Wasser-Wärmepumpen gibt es schon für 10.000 Euro. Aber auch das können sich viele  nicht leisten. Daher gibt es Ausnahmen, mehrjährige Übergangsfristen und für Menschen mit wenig Einkommen Förderungen und Befreiungen - wie schon im aktuellen Gebäudeenergiegesetz (§ 102).
  • Muss ich ein altes Haus erst sanieren?
    Jeder Fall ist individuell, daher kann man das nicht pauschal beantworten. Sich unabhängig beraten zu lassen, ist deshalb wichtig. Das ist oft auch Voraussetzung für eine Förderung! Grundsätzlich ist eine Sanierung immer sinnvoll, weil man Energie und damit bares Geld spart. Wichtig ist dabei, das Haus mit der Heizungstechnik (technologieoffen) in Einklang zu bringen.
  • Was hat es mit der kommunalen Wärmeplanung auf sich?
    Die neuen Vorgaben des GEG (Stand 13.6.2023) gelten für Neubauten und für Heizungen im Gebäudebestand nur dann, wenn eine kommunale Wärmeplanung vorliegt. Diese muss jede Kommune bis spätestens 2028 erstellen und eine klimaneutrale Wärmeversorgung aufbauen. So haben die Bürger:innen Planungssicherheit: Sie wissen dann, ob der Einbau von z. B. einer Wärmepumpe oder Holzheizung Sinn ergibt, oder ob sie bald auf ein Fernwärmenetz vor der Tür zurückgreifen können. Hintergrund: Die Wärmeversorgung ist in Deutschland stark dezentral organisiert, die Situation ist von Ort zu Ort sehr unterschiedlich. Deshalb wird mit der kommunalen Wärmeplanung sichergestellt, dass der beste Weg zu bezahlbarer und klimaneutraler Wärme auch direkt vor Ort bei den Menschen entsprechend der lokalen Bedingungen gefunden wird: wo lohnt sich in Zukunft der Aus- und Neubau von Wärmenetzen (Nah- oder Fernwärme)? Und wo sind eher dezentrale Lösungen, also eine eigene Heizung im Keller, sinnvoll?
  • Werden Mieter*innen vor zu hohen Betriebskosten geschützt?
    Im Gesetzentwurf sind Maßnahmen zum Schutz der Mieterinnen und Mieter bei der Heizungserneuerung vorgesehen.
  • Ist das GEG eine Idee der Grünen?
    Nein, das Gesetz gibt es schon seit 2020 - beschlossen unter der großen Koalition. Schon damals wurde vereinbart, dass Heizkessel, die älter als 30 Jahre sind, nicht mehr betrieben werden dürfen und dass ab 2026 der Wärmebedarf anteilig mit erneuerbaren Energien gedeckt werden muss. Aktuell (Juni 2023) geht es um eine Novelle des Gesetzes. Und die Pläne dafür standen bereits im Koalitionsvertrag, wurden also von FDP und SPD mit erarbeitet. 
  • Wird Heizen mit Gas und Öl teurer?
    Das ist sicher. Wer an fossilen Energien festhält, muss bei Einfamilienhäusern auf dem Land über die nächsten 20 Jahre wahrscheinlich mit Mehrkosten für den Energiebezug im fünfstelligen Bereich rechnen. Grund ist der steigende CO₂-Preis wegen Emissionshandel, den übrigens vor allem Union und FDP vorangebracht haben. Vorausschauende Politik handelt deswegen jetzt: Sie gibt den Verbrauchern die Möglichkeit, rechtzeitig vorzusorgen, um sich vor steigenden Preisen zu schützen. Wer umsteigt, spart auf Dauer bares Geld!
  • Wer außer Deutschland stellt die Wärmeversorgung auf erneuerbare Energie um?
    Wir sind nicht allein. Im Gegenteil: Viele Länder sind bei der Wärmewende schon deutlich weiter. In Frankreich sind bereits über 4 Millionen Wärmepumpen verbaut. Norwegen deckt rund 60 Prozent seines Wärmebedarfs mit Wärmepumpen, Schweden und Finnland etwa 40 Prozent – trotz kalter Winter in Skandinavien.

    Auf einen Blick: So geht der Heizungsumstieg sozial gerecht!

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