Stellungnahme zum Kriterienkatalog für PV-Freiflächenanlagen

Wir begrüßen es, dass das Thema endlich auch in Allersberg auf der Agenda steht. Denn wir müssen die erneuerbaren Energien schnell ausbauen, nicht nur aus Gründen des Klimaschutzes, sondern auch um uns unabhängig zu machen von Energieimporten aus Ländern wie Russland.

12.03.22 –

Am 14.3.2022 wird der Marktgemeinderat über einen Kriterienkatalog für PV-Freiflächenanlagen beraten. Wir Grüne begrüßen es sehr, dass das Thema endlich auch in Allersberg auf der Agenda steht. Denn bisher gibt es in der Gemeinde keine einzige Anlage. Dabei ist es dringend nötig, die erneuerbaren Energien so schnell wie möglich auszubauen - einerseits um die Folgen der Klimakrise noch auf ein für den Menschen erträgliches Maß begrenzen zu können, andererseits um uns unabhängig zu machen von Öl-, Gas- und Kohle-Importen aus Ländern wie Russland. 

Gerne bringen wir daher unsere Positionen ein:

 

Ja zu Solaranlagen UND Windkraft

Dachflächen, bereits versiegelte Flächen, Konversionsflächen und Lärmschutzwälle sind vor­rangig für PV-Anlagen zu nutzen. Vor allem die Potenziale auf gemein­de­eigenen Ge­bäu­den und Flächen (Schulen, Kitas, Parkplätze) sind noch nicht ausgeschöpft. Gleich­zeitig sind Maßnahmen nötig, die gewerbliche und private Immobilien­besitzern bzw. Bauherren zur Installation von PV-Anlagen motivieren/verpflichten.

Aber: Durch PV auf Dächern allein wird der Umstieg auf 100% erneuerbare Ener­gien nicht bis 2040 bzw. 2030 (BVerfG) gelingen. Deshalb sind auch PV-Freiflächen­anlagen und Wind­kraft dringend nötig. Allersberg muss in beiden Bereichen seinen Bei­trag leisten.

Flächenkontingent und Anlagengröße

Angesichts begrenzter Flächen sollte ein Kontingent definiert werden, das für Anlagen zur Energieerzeugung in der Gemeinde zur Verfügung steht. Wir schlagen hier rund 1-2 % der landwirt­schaftlichen Nutzfläche (LNF) vor. Das sind rund 20-40 Hektar (aktuell 2.200 Hektar LNF in Allersberg). Zum Vergleich: Die Gemeinde Abenberg stellt bei 2.100 ha LNF 20 ha (1%) für die Energiegewinnung bereit, Hilpoltstein bei 4.400 ha LNF 80 ha (2%).  

Auch Vorgaben zur Anlagengröße sind sinnvoll, um viele verstreute Einzel­anla­gen ebenso zu vermeiden wie überdimensionierten Anlagen (zum Beispiel: mind. 2 ha, max. 8 ha).

Vorrang für Windkraft auf geeigneten Flächen

Eine Windkraftanlage erzeugt auf einer Fläche von rund 0,5 ha etwa die gleiche Strom­menge wie eine PV-Freiflächenanlage auf 10 ha. Daher sollten Flächen, die für Wind­kraft geeignet sind, auch vorrangig für Windkraft und nicht für PV genutzt werden. Das bringt bei minimalem Flächenverbrauch ein Maximum an Energieertrag. Und es gibt kaum Flächen­konkurrenz, da unter Windanlagen weiter Landwirtschaft stattfinden kann.

Das Errichten von Windkraft und PV-Anlagen in unmittelbarer Nähe zueinander ist auf­grund der Synergieeffekte (Netzinfrastruktur) ebenfalls zu bevorzugen.

Erhalt landwirtschaftlicher Flächen durch Agri-PV

Um wichtige Flächen für die Nahrungsmittelpro­duk­tion zu erhalten, sind Agri-PV-Anlagen gegenüber klassischen PV-Anlagen zu bevor­zu­gen. Damit lassen sich Ackerflächen gleich­zeitig zur Stromerzeugung und zum Anbau von Pflanzen nutzen. Energieerträge sind bei Agri-PV zwar geringer, die Landwirte erzielen aber zusätzliche Erträge aus der Landwirt­schaft, die – je nach Bepflanzung – sogar steigen kön­nen: Pflanzen, die mit den immer heißeren Sommern nicht gut zurechtkommen, profi­tieren von der Beschattung. Auch vor Ernteschäden durch Hagel und Starkregen können die PV-Module schützen.

Bei „normalen“ PV-Anlagen ist die Errichtung auf Böden geringerer Qualität zu bevorzugen.

Benachteiligte Gebiete an der Autobahn

Für Freiflächenanlagen sollten vorrangig die Streifen entlang der A9 und der ICE-Trasse genutzt werden (so genanntes „benachteiligtes Gebiet“ mit EEG-Vergütungsanspruch).

Abstand zur Wohnbebauung / Sichtbarkeit

Freiflächenanlagen sind abseits von Wohnbebauungen zu planen. Eine Mindestentfernung festzulegen, halten wir aber nicht für sinnvoll. Denn anders als bei Wind­kraft ist nicht die Entfernung ausschlaggebend, ob die Wohnqualität beeinträchtigt wird. Entscheidend ist vielmehr, dass die Anlage von den Wohngebäu­den aus nicht sicht­bar ist. Dies muss vorab durch Sichtbarkeitsanalysen und Blendgutachten dargelegt werden.

Verbesserungen im Natur- und Artenschutz

Sofern es sich nicht um Agri-PV handelt, müssen die Flächen unter den Solar­modu­len dem Artenschutz dienen. Der Projektentwickler muss für die Betriebszeit ein Pflege- und Bewirt­­schaf­tungs­konzept vorlegen (im Vorfeld der Bauleitplanung), das verbindlich umzu­setzen ist. Wichtig sind dabei u. a. Mahdmethoden und -zeitpunkte, die Einsaat heimischer Pflan­zen, die Schaf­fung von Strukturvielfalt auf den Flächen, der Verzicht auf Pestizide, synthe­tische Rei­ni­gungsmittel und wassergefährdende Stoffe sowie andere Vorgaben, die in einem Anhang zum Kriterienkatalog festgehalten werden sollten (Orientierung: Positions­papier des BN).

Regionale Wertschöpfung und „echte“ Bürgermodelle

Von PV- und Windkraft-Projekten sollen nicht nur einzelne Personen, sondern alle Bürger:innen und auch die Gemeinde profitieren können:

  • Die Betreibergesellschaft muss ihren Sitz in Allersberg haben – die Gewer­be­steuer ist vollumfänglich in der Marktgemeinde zu entrichten.
  • Die Anlagen sollen als „echte“ Bürgerenergieprojekte umgesetzt werden. Das heißt, Allersberger Bürger:innen können sich finanziell an der Anlage beteiligen (über die gesamte Laufzeit), sie haben ein Mitspracherecht und können den erzeugten Strom auch direkt vor Ort verbrauchen. Das steigert die Akzeptanz deutlich.

Beide Punkte verstehen wir als Ausschlusskriterien.

Ausgeschlossene Flächen

Nicht geeignet für PV-Freiflächenanlagen und Windkraftanlagen sind europäische Vogel­schutzgebiete und FFH-Gebiete, hochwassergefährdete Gebiete, wassersensible Bereiche und Wasserschutzgebiete, Biotope, geschützte Lebens­stätten (Art. 13e BayNatSchG) und schutzwürdige Landschaftsbereiche (insbesondere Talauen).

 

Abschließend einige Anmerkungen zum möglichen „Verlust“ von Ackerfläche:

Bei der Diskussion um Freiflächenanlagen wird häufig das Argument vorgebracht, dass Ackerfläche verloren geht, die nicht mehr für die Nahrungsmittelproduktion zur Verfügung steht. Das klingt im ersten Moment plausibel, stimmt aber bei genauerem Hinsehen nicht:

Viel Ackerland wird heute für den Anbau von Mais, Raps und anderen Pflanzen verwendet, aus denen über Biogasanlagen Energie gewonnen wird. Um eine Gigawattstunde Strom zu erzeugen, ist dabei eine Anbaufläche von rund 50 bis 100 Hektar nötig. PV-Anlagen benöti­gen für die gleiche Menge Strom nur 2 bis 4 Hektar Fläche, sind also viel flächeneffi­zienter. Zudem sind kein Düngereinsatz und keine energeintensiven Transporte nötig.

Ein weiterer Aspekt: Bei PV-Freiflächen können die Böden weiter genutzt werden – für die Artenvielfalt oder bei Agri-PV für die Landwirtschaft. Nach dem Rückbau sind sie sogar wieder frei verfügbar. Wird Ackerfläche für Wohnsiedlungen, Gewerbegebiete oder Straßen verbraucht, ist der Flächenverlust dauerhaft.

 

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