Anträge & Anfragen der Fraktion

Vielen Dank für dein Interesse an der Arbeit unserer Fraktion! 

Zu den wichtigsten Instrumenten der kommunalpolitischen Arbeit gehören Anfragen und Anträge, mit denen Ratsmitglieder eigene Themen zur Diskussion und Entscheidung einbringen können. Auf dieser Seite findest du alle bisherigen Anträge und Anfragen der GRÜNEN-Fraktion im Allersberger Marktrat, außerdem Stellungnahmen zu einzelnen Themen aus den Sitzungen. 

Du möchtest mehr über unsere Arbeit oder ein bestimmtes Thema erfahren? Du hast vielleicht eine Idee für Allersberg, die wir in den Marktrat einbringen können? Dann melde dich bei uns unter fraktion@remove-this.gruene-allersberg.de. Wir sind gerne für dich da! 

Anträge & Anfragen

2026

2026

Antrag: Installation eines öffentlichen Trinkwasserbrunnens für Allersberg

Antrag: Installation eines öffentlichen Trinkwasserbrunnens für Allersberg

eingereicht 6. Juli 2026

Die Fraktion B90/Grüne beantragt:

Der Gemeinderat beschließt, im Ortskern von Allersberg einen öffentlich zugänglichen Trinkwasserbrunnen zu installieren. Die Verwaltung wird beauftragt, geeignete Standorte vorzuschlagen, die technischen, hygienischen, finanziellen und förderrechtlichen Voraussetzungen zu prüfen und Angebote einzuholen. Die finale Entscheidung trifft der Marktgemeinderat nach Vorlage aller Informationen.

Begründung:

Ein Trinkbrunnen ermöglicht allen Bürger*innen, Gästen, Radfahrenden und Spaziergänger*innen einen kostenlosen Zugang zu frischem Trinkwasser. Das verbessert die Aufenthaltsqualität im Ort und ist an heißen Tagen ein wichtiger Beitrag zum Gesundheits- und Hitzeschutz. Zudem schont es Ressourcen und die Umwelt, wenn weniger Flaschenwasser genutzt wird.

Viele Städte und Gemeinden haben bereits Trinkbrunnen installiert - als Teil kommunaler Hitzeaktionspläne. Seit 2023 sind sie dazu sogar gesetzlich verpflichtet: Trinkwasser muss an öffentlichen Orten frei verfügbar sein. Kommunen müssen, sofern technisch machbar und verhältnismäßig, Trinkwasserbrunnen aufstellen (§ 50 Abs. 1 Satz 2 WHG).

Der Marktplatz wäre als zentraler, gut frequentierter und öffentlich zugänglicher Ort besonders geeignet. Andere denkbare Standorte wären z.B. die Gilardi-Höfe oder der alte Festplatz.

Für die Umsetzung sind insbesondere die folgenden Punkte zu prüfen:

  • geeigneter Standort – gut erreichbar, barrierearm, Wasseranschluss, ggfs. Abfluss zur Bewässerung der umliegenden Bäume
  • technische Ausführung – robust, hygienisch, bedienerfreundlich (Trinkflaschen befüllen)
  • Abstimmung mit Wasserversorger, Bauhof, Gesundheitsamt und ggfs. Denkmalschutz
  • Kosten für Anschaffung, Installation, Wasseranschluss, Entwässerung und Wartungen
  • Fördermöglichkeiten (z. B. 90 % Förderung über das bayerische Sonderprogramm „Kommunale Trinkbrunnen“) sowie ggfs. Spenden

Antrag zum Download

Antrag: Prüfung von Tempo 30 am Allersberger Marktplatz

Antrag: Prüfung von Tempo 30 am Allersberger Marktplatz

eingereicht im Februar 2026

ANTRAG

Wie in der Sitzung des Umweltausschusses vom 16.7.2025 vereinbart, hat unsere Fraktion weitere Informationen zur Rechtslage bzgl. Tempo 30 an Fußgängerüberwegen eingeholt und stellt auf dieser Grundlage folgenden Antrag:

Der Marktgemeinderat beschließt, die Verwaltung damit zu beauftragen, die Anordnung einer streckenbezogenen Geschwindigkeitsbeschränkung von 30 km/h im unmittelbaren Bereich des Zebrastreifens am Marktplatz Allersberg auf Basis des § 45 Abs. 1 i.V.m. § 45 Abs. 9 Satz 4 Nr. 6 StVO zu prüfen. Danach kann Tempo 30 insbesondere im Bereich von Fußgängerüberwegen angeordnet werden, ohne dass eine besondere örtliche Gefahrenlage nachzuweisen ist.

Begründung:

Seit Jahren bemüht sich die Gemeindeverwaltung um eine Verkehrsberuhigung am Marktplatz, um die Sicherheit für Fußgänger*innen zu erhöhen und die Aufenthaltsqualität zu verbessern. Bisher scheiterten die Bemühungen an der Rechtslage, die vorschrieb, dass eine besondere Gefahrenlage nachweisbar sein müsste. Die in der StVO genannten Ausnahmefälle, in denen Tempo 30 auch ohne Nachweis einer Gefahrenlage möglich war, trafen nicht auf den Marktplatz zu.

Diese Situation hat sich mit der StVO-Novelle geändert: Der Katalog an Ausnahmefällen wurde erweitert und umfasst nun u. a. auch Fußgängerüberwege: § 45 Absatz 9 Satz 4 Nr. 6 StVO ermöglicht ausdrücklich die Anordnung einer streckenbezogenen Geschwindigkeitsbeschränkung von 30 km/h im unmittelbaren Bereich von Fußgängerüberwegen – ohne besondere Gefahrenlage. Das gilt auch für Vorfahrtstraßen.

Der Zebrastreifen am Marktplatz Allersberg bietet somit die Chance, zumindest streckenbezogen Tempo 30 anzuordnen und so in diesem sensiblen Bereich die Sicherheit für Schulkinder, Kirchgänger*innen etc. zu erhöhen. Diese mögliche Begründung ist bisher nicht geprüft worden. (vgl. UA vom 5.2.2025)

Für den Marktplatz ist die Marktgemeinde selbst zuständige Verkehrsbehörde, die Anordnung muss also nicht durch Externe genehmigt werden. Sie muss trotzdem verkehrs-rechtlich begründet sein, um sie ggfs. gegenüber Behörden vertreten zu können. Einen Vorschlag für eine solche Begründung findet sich im Anhang.

Wir hoffen sehr, dass es uns gelingt, unser gemeinsames Ziel, im Ortskern für mehr Sicherheit zu sorgen, zu erreichen!

 

 

Antrag zum Download:

Antrag auf streckenbezogene Geschwindigkeitsbegrenzung, eingereicht 1.2.2026 (PDF)

  

 

2025

2025

Antrag: Bürgerbeteiligung bei der Entwicklung des Eintracht-Geländes

Antrag: Bürgerbeteiligung bei der Entwicklung des Eintracht-Geländes

eingereicht im August 2025

ANTRAG

Das freiwerdende Eintracht-Geländes bietet durch die zentrale Lage viel Potenzial für eine zukunftsorientierte Entwicklung unserer Gemeinde. Um dabei städtebauliche Anforderungen und die Bedürfnisse der Bevölkerung zu berücksichtigen, stellen wir folgenden Antrag:

Der Marktgemeinderat möge beschließen:

1. Die Verwaltung wird beauftragt, eine Bürgerbeteiligung zu planen und durchzuführen - vorzugsweise als Präsenzveranstaltung, ergänzt um die Möglichkeit der digitalen Beteili-gung. Der Beteiligungsprozess wird dokumentiert, die Ergebnisse dem Marktrat zur Ver-fügung gestellt.

2. Die Verwaltung prüft zudem die Möglichkeit einer Kooperation mit einer Hochschule für einen städtebaulichen Ideenwettbewerb.

Begründung:

„Städte für Menschen“ – das sollte Ziel jeder Stadtplanung sein. Es bedeutet, die Bedürfnisse der Bürgerinnen und Bürger in den Mittelpunkt zu stellen. Dafür sollten sie ihre Ideen und Vorstellungen in den Planungsprozess einbringen können.

Im Hinblick auf das Eintracht-Gelände werden bereits viele Ideen diskutiert: naturnaher Spielplatz am Bach, ein Park mit vielen Bäumen und Bänken, der in heißen Sommern Abküh-lung bietet, eine Kneipp-Anlage, Fitness-Geräte, zentrumnahes Wohnen, Geschäfte u.v.m.

Für welche Art der Nutzung wir uns entscheiden, wird große Auswirkungen auf das Ortsbild, die Aufenthaltsqualität und die Zukunftsfähigkeit von Allersberg haben (Stichworte Ortskern-belebung und Klimaanpassung). Wichtig ist deshalb eine durchdachte, ganzheitliche Planung. Durch die Zusammenarbeit mit einer Hochschule für einen städtebaulichen Wettbewerb (siehe Gilardi-Anwesen) könnte man dabei zusätzliche Impulse und Perspektiven gewinnen.

Beteiligungsverfahren bringen i.d.R. passgenauere Lösungen, sie steigern die Akzeptanz von kommunalen Planungen, und man vermeidet Diskussionen im Nachhinein. Sie sind in vielen Städten und Gemeinden Bestandteil der demokratischen Kultur. Es wäre wünschenswert, wenn auch Allersberg bei einem so wichtigen Projekt die Potenziale nutzen würde.

Antrag zum Download (PDF)

 

 

Antrag: Bewässerung am Friedhof mit Regenwasser

Antrag: Bewässerung am Friedhof mit Regenwasser

eingereicht im Juni 2025

ANTRAG

um Besucherinnen und Besuchern des Friedhofs die Möglichkeit zu geben, Grabpflanzen mit gesammeltem Regenwasser zu bewässern, stellen wir folgenden Antrag:

Der Gemeinderat bzw. Umweltausschuss möge beschließen:

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, bei den Planungen zur Friedhofssanierung die Installation einer Regenwasserzisterne vorzusehen.
  2. Die Verwaltung wird beauftragt, als Sofortmaßnahme kurzfristig Regentonnen an geeigneten Stellen des Friedhofs aufzustellen, um bereits in diesem Sommer eine trinkwasserschonende Bewässerungsmöglichkeit anzubieten.

Begründung:

Dürren und Hitzeperioden werden immer häufiger. Dadurch sinkt die Grundwasserneubildung, gleichzeitig steigt der Verbrauch von Trinkwasser. Nachhaltiges Wassermanagement ist daher das Gebot der Stunde. Da der Allersberger Friedhof ohnehin saniert werden soll, ist das die ideale Gelegenheit, entsprechende Strukturen mit einzuplanen. Der Einbau einer Regenwasserzisterne hat dabei mehrere Vorteile:

  • Durch die Nutzung von Regenwasser für die Pflanzenbewässerung wird wertvolles Trinkwasser gespart.
  • Dadurch können Kosten reduziert werden, insbesondere da man von weiter steigenden Wasserpreisen ausgehen muss.
  • Bei Starkregenereignissen kann eine Zisterne zur Entlastung der Kanalisation beitragen und somit das Risiko von lokalen Überschwemmungen reduzieren.

Die kurzfristige Aufstellung von Regentonnen ist eine pragmatische Übergangslösung, die bereits in diesem Sommer wirksam werden kann. Die Kosten hierfür sind überschaubar, der Nutzen jedoch unmittelbar spürbar.

 

Antrag zum Download (PDF)

 

 

Antrag: Digitaler Zugriff auf Sitzungsunterlagen - Ratsinformationssystem

Antrag: Digitaler Zugriff auf Sitzungsunterlagen - Ratsinformationssystem

eingereicht im Juni 2025

ANTRAG

Seit einiger Zeit ist in der Gemeindeverwaltung das Informationssystem „Session“ mit dem Modul „SessionNet“ im Einsatz – für das interne Termin- und Dokumentenmanagement so wie den Sitzungskalender auf allersberg.de.

Wir beantragen:

Der Marktgemeinderat beschließt, dass die Verwaltung allen Ratsmitgliedern einen Zugang zum Ratsinformationssystem zur Verfügung stellt und alle Sitzungsvorlagen (Sachverhalt, Beschlussvorschlag und ggfs. zusätzliche Dokumente) rechtzeitig vor den jeweiligen Sitzungen für sie freischaltet. Die Verwaltung prüft zudem die Möglichkeit, SessionNet so einzurichten, dass öffentliche Sitzungsunterlagen über das Internet für Bürgerinnen und Bürger einsehbar sind.

Begründung:

Die Funktionen, die SessionNet bietet, sollten auch genutzt werden. Das entlastet die Verwaltung und ermöglicht den Ratsmitgliedern eine bessere Sitzungsvorbereitung.

In vielen Kommunen ist es üblich, dass die Mandatsträger über SessionNet selbst auf Sitzungsdokumente, Beschlüsse, Termine, etc. zugreifen. In Allersberg dagegen werden Sitzungseinladungen sowie zu genehmigende Niederschriften in Papierform versendet. Ausgewählte Unterlagen (aber nicht Beschlussvorschläge) erhalten die Ratsmitglieder über einen temporären Download-Link. Auf genehmigte Protokolle haben sie keinen Zugriff. Wer sich über bisherige Beratungen und Beschlüsse zu einem Thema informieren will, muss diese entweder gezielt anfordern oder nach vorheriger Terminvereinbarung im Rathaus Ordner wälzen. Das ist kompliziert, bei auswärtiger Berufstätigkeit schwierig zu organisieren und bindet Ressourcen in der Verwaltung.

Für eine gute Sitzungsvorbereitung müssen die Ratsmitglieder wissen, worüber genau entschieden werden soll. Einen Beschlussvorschlag erst in der Sitzung vorzutragen, wie in Allersberg üblich, lässt keine qualifizierte Behandlung, keine Fraktionsberatung, keine eigenen Recherchen zu. Deshalb sollen auch Beschlussvorschläge künftig im Ratsinformationssystem rechtzeitig bereitgestellt werden.

Ein digitaler Zugriff auf Sitzungsunterlagen über ein RIS ist heute längst Standard. Vielerorts wird er auch Bürgern im Sinne der Transparenz gewährt. Es wird höchste Zeit, dass Allersberg hier nachzieht.

 

Antrag: Neubau für den Hort - ressourcenschonend und klimaneutral

Antrag: Neubau für den Hort - ressourcenschonend und klimaneutral

eingereicht im April 2025

Antrag:

Der Marktgemeinderat hat beschlossen, mit einem Neubau auf dem Gelände der Mittelschule die zusätzlich benötigten Hortplätze schaffen zu wollen. Dafür soll die bestehende Haus-meisterwohnung abgerissen werden. In diesem Zusammenhang stellen wir folgenden Antrag:

Der Marktgemeinderat beschließt:

  • Die Verwaltung wird beauftragt, vor dem Abriss eine digitale Bestandsaufnahme der wiederverwertbaren Baumaterialien durch ein dafür geeignetes Unternehmen durch-führen zu lassen. Bei gegebener Wirtschaftlichkeit veranlasst sie den Verkauf der wiederverwertbaren Baumaterialien.
  • Der Neubau für den Hort wird als Null-Emissions-Gebäude nach den Prinzipien des zirkulären Bauens umgesetzt.
  • Folgende Kriterien sind bei der Planung und Ausführung zu berücksichtigen:
    • Verwendung nachhaltiger, recycelter und recyclingfähiger Baumaterialien
    • Vollständige Deckung des Energiebedarfs aus erneuerbaren Energiequellen
    • Optimierung der Energieeffizienz im Gebäudebetrieb
    • Erstellung eines Materialkatasters zur Dokumentation aller verbauten Materialien
    • Rückbaubare Konstruktionen, die eine spätere Wiederverwendung oder hochwertige Verwertung der Materialien ermöglichen
  • Die Verwaltung wird beauftragt, bei der Ausschreibung entsprechende Kriterien fest-zulegen und ggfs. Fachplaner mit Expertise im Bereich zirkulären Bauen hinzuzuziehen.
  • Für das Projekt sind alle verfügbaren Fördermittel von Bund, Land und EU zu beantra-gen, die für innovative und klimafreundliche Bauvorhaben zur Verfügung stehen.


Begründung:

Die Klimakrise und eine zunehmende Ressourcenknappheit stellen uns vor große Herausfor-derungen. Der Bausektor steht dabei besonders im Fokus: Er ist in Deutschland für etwa 40 % der CO2-Emissionen und 55 % des gesamten Abfallaufkommens verantwortlich. Jährlich werden Millionen Tonnen an Baumaterialien entsorgt, die eigentlich wiederverwendet werden könnten.

Mit dem geplanten Hortneubau hat unsere Gemeinde die Chance, Vorreiter für zukunfts-weisendes Bauen zu werden. Das Konzept des zirkulären Bauens, bei dem Materialien im Kreislauf gehalten und immer wieder genutzt statt entsorgt werden, bietet dabei ökologische und ökonomische Vorteile:

  • Indem Rohstoffe und Materialien aus dem Altbau wiederverwendet werden, reduziert das nicht nur Abfallmengen, sondern auch die Kosten für Abriss und Entsorgung.
  • Die Umsetzung als Null-Emissions-Gebäude ist ein wichtiger Beitrag für den Klima-schutz und sorgt gleichzeitig für niedrigere Betriebskosten. Die EU-Gebäuderichtlinie (EPBD) schreibt „zero emissions“ ab 2028 ohnehin für neue öffentliche Gebäude vor.
  • Durch das Verwenden von Recycling-Baustoffen (bspw. R-Beton) werden primäre Rohstoffe wie Steine, Kies und Sand, deren Ressourcen zunehmend knapper werden, geschont. Ihr Abbau ist meist mit erheblichen Eingriffen in den Natur- und Landschafts-haushalt verbunden. Bei Recycling-Baustoffen ist eine hochwertige Qualität sowohl in umwelttechnischer als auch in bautechnischer Hinsicht gewährleistet.
  • Ein Gebäude von vornherein so zu planen, dass sich am Ende der Nutzungszeit die Materialien wiederverwerten lassen, schont Ressourcen und das Klima: 20 bis 50 % der Gesamtemissionen eines Gebäudes entfallen auf das Gewinnen von Rohstoffen, auf Herstellung, Transport, Bau und Abriss.
  • Kreislauffähiges Bauen kann den Immobilienwert um bis zu zehn Prozent im Vergleich zu konventionellen Gebäuden steigern.


Kurz: Es geht um Klimaschutz, weniger Energieverbrauch, einen sparsamen Umgang mit wertvollen Rohstoffen, und am Ende auch um geringere Kosten: Entscheidend ist, die gesamte Lebensdauer des Gebäudes zu betrachten. Denn die Betriebskosten sind in der Regel um eine Vielfaches höher als die reinen Baukosten!

Materialien in Kreisläufen zu halten, ist in allen Wirtschaftsbereichen notwendig. Es gibt daher eine Reihe von Förderprogrammen auf Bundes-, Landes- und EU-Ebene. Damit lassen sich evtl. Mehrkosten beim Bau teilweise oder vollständig kompensieren. Beispiele sind das Bundes-förderprogramm für effiziente Gebäude (BEG) oder der KfW Zuschuss „Klimafreundlicher Neubau – Kommunen“.

Referenzen:

Antrag zum Download (PDF)

Antrag: Änderung der Unternehmenssatzung des KU

Antrag: Änderung der Unternehmenssatzung des KU

eingereicht im April 2025

Die Mehrheitsverhältnisse im Marktgemeinderat haben sich verändert, nachdem Thomas Brenner aus der CSU- in die Grünen-Fraktion gewechselt ist. In der Sitzung vom Februar wurden deshalb die Ausschüsse neu besetzt. Unsere Fraktion nimmt das zum Anlass auch für den KU-Verwaltungsrat eine Neubesetzung bzw. Erweiterung zu beantragen. Die Zahl der Verwaltungsratsmitglieder soll so erhöht werden, dass jede Fraktion vertreten ist.  

Schon bei der Gründung des Kommunalunternehmens im Jahr 2018 wurde beschlossen, dass jede Fraktion im Gemeinderat einen Vertreter in den Verwaltungsrat entsenden solle. Dazu erklärte Bürgermeister Horndasch 2020 (M-2/2020 vom 17.2.2020, S. 20):

„1. Bürgermeister Horndasch erläutert die damaligen Beratungen zur Satzung. […] Damals wurde mehrheitlich beschlossen, dass der Verwaltungsrat des KU neben dem 1. Bürgermeister als Verwaltungsratsvorsitzendem aus 4 Mitgliedern bestehen solle. Jede Fraktion im Gemeinderat solle in eigenem Ermessen eine Person ihres Vertrauens (Mitglied im Gemeinderat oder auch Externe) in den Verwaltungsrat entsenden. Dieses Gremium überwacht den Vorstand des KU bei seiner Geschäftstätigkeit.“

Mit der Kommunalwahl 2020 stieg die Zahl der Fraktionen von vier auf fünf. Eine Arbeitsgruppe aus Vertretern aller Fraktionen entwickelte deshalb einen Vorschlag, wie die neuen Verhältnisse im Verwaltungsrat abgebildet werden können. Sie einigte sich auf acht Mitglieder, damit auch die Stärkeverhältnisse im Marktrat Berücksichtigung finden.

Unser Antrag knüpft daran an:

Der Marktgemeinderat beschließt:

  1. Die Unternehmenssatzung des KU in § 5, Abs. 1 Satz 1 wird wie folgt geändert: „Der Verwaltungsrat besteht aus dem Vorsitzenden und acht übrigen Mitgliedern.“
  2. Die Verwaltungsratssitze werden nach dem geltenden Verfahren für die Ausschüsse (Hare Niemeyer) auf die Fraktionen verteilt.
  3. Die neuen Verwaltungsräte werden in der nächsten Sitzung des Marktgemeinderats bestellt. Die Amtszeit der aktuellen Verwaltungsräte bleibt davon unberührt.

 

Ergebnis:

Die Fraktionen von ABF und FW sowie zwei Mitglieder der CSU Fraktion stimmten gegen den Antrag. Begründung: Der Verwaltungsrat funktioniere gut wie er ist, zudem habe man in "gewisse" Ratsmitglieder kein Vertrauen. Eine merkwürdige Argumentation, denn es ging nicht darum, eine konkrete Person für zu den Verwaltungsrat vorzuschlagen, sondern nur darum die Struktur zu verändern - nach dem Motto "gleiches Recht für alle."  Alle  demokratischen Fraktionen verdienen eine Stimme, damit sie die Interessen ihrer Wähler*innen vertreten können. 

Bericht im Kurier vom 9.4.2025:

Keine Änderung der Satzung des Kommunalunternehmens – Persönliche Befindlichkeiten im Marktrat

 

 

2024

2024

Antrag: Möglichkeiten des neuen Verkehrsrechts für Tempo 30 nutzen

Antrag: Möglichkeiten des neuen Verkehrsrechts für Tempo 30 nutzen

eingereicht im September 2024

Die Ampel-Regierung hat die Straßenverkehrsordnung reformiert, dadurch erhalten Kommunen mehr Handlungsfreiheit: Sie können nun leichter Radwege, Busspuren oder auch Tempo-30-Zonen anordnen.

Um die neuen Möglichkeiten auch für Allersberg zu nutzen und für mehr Verkehrssicherheit zu sorgen, hat unsere Fraktion beantragt, dass die Verwaltung über die gesetzlichen Änderungen berichtet und Straßenabschnitte vorschlägt, die zeitnah auf eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h beschränkt werden können. Im Fokus dabei insbesondere Schulwege und Stellen, bei denen in der Vergangenheit Tempo 30 häufig diskutiert wurde, aber aufgrund der Rechtslage gescheitert ist.

Antrag: Neues Verkehrsrecht nutzen - Tempo 30 in Allersberg (PDF)

 

2023

2023

Antrag: Plakatierungsverordnung: Für ein schönes Allersberg auch im Wahlkampf

Antrag: Plakatierungsverordnung: Für ein schönes Allersberg auch im Wahlkampf

Ideen eingereicht im November 2023

Um die Plakatflut vor Wahlen einzudämmen, soll für Allersberg eine Plakatierungsverordnung erstellt werden. Dazu hat unsere Fraktion ihre Ideen eingereicht. Wir befürworten Anschlagtafeln (Plakatwände), wie es sie auch in Roth und Hilpoltstein gibt. 

Die vergangenen Wahlkämpfe haben gezeigt: Die Flut an Plakaten wird immer größer, was dem Ortsbild nicht gerade zuträglich ist. Dies gilt umso mehr, wenn auch noch Vandalismus hinzukommt und beschädigte Plakatträger oder zerrissene Plakate herumliegen. Das Ordnungsamt muss zudem Verstößen gegen die geltenden Regelungen nachgehen, beispielsweise wenn Plakate zu groß ausfallen oder an Verkehrsschildern oder Bäumen aufgehängt wurden.

Um diesen Ärger künftig zu reduzieren und das Ortsbild zu schützen, soll für Allersberg eine Plakatierungsverordnung eingeführt werden. Dazu hat unsere Fraktion einige Vorschläge eingereicht. Für uns sind dabei Anschlagtafeln (Plakatwände) wie sie in Hilpoltstein, Roth oder Georgensgmünd bereits genutzt werden, die ideale Lösung. Zu Wahlkampfzeiten darf dann nur auf diesen Tafeln plakatiert werden. So wird die Gesamtzahl der Plakate deutlich reduziert, was nicht nur dem Ortsbild sondern auch der Umwelt zugute kommt.

Unsere Vorschläge inkl. eines Entwurfs für eine Plakatierungsverordnung:

Ideen der Grünen-Fraktion für eine Plakatierungsverordnung inkl Entwurf (PDF)

 

Antrag: Flächensicherung in Windkraftvorranggebieten und Prüfung einer Beteiligung

Antrag: Flächensicherung in Windkraftvorranggebieten und Prüfung einer Beteiligung

Marktgemeinderat, 11.12.23 und 22.1.24

Seit Juni 2023 gilt die bayerische 10H-Regel nicht mehr für ausgewiesene Vorrang- und Vorbehaltsgebiete. Dort können nun Windkraftanlagen geplant und errichtet werden, ohne dass ein Mindestabstand zur Wohnbebauung eingehalten oder ein Bauleitverfahren durchgeführt werden muss.

Da es im Gemeindegebiet Allersberg zwei Windkraftvorranggebiete gibt (s. Karte), hatte unsere Fraktion bereits mehrfach darum gebeten, dass die Verwaltung Gespräche mit dem Windkümmerer der Energieagentur Nordbayern aufnimmt, um zu eruieren, wie die Gemeinde dennoch bei möglichen Windkraftprojekte auf dieser Fläche Einfluss nehmen kann, beispielsweise um sicherzustellen, dass nicht nur Investoren und Grundstücksbesitzer finanziell profitieren, sondern auch die Bürger:innen der umliegenden Ortschaften.

Da dies nicht geschehen ist, haben wir beantragt, Gestattungsverträge mit den Grundstückseigentümer:innen abzuschließen und Rechtsform sowie Finanzierungsmöglichkeiten einer zu gründenden Betreibergesellschaft zu prüfen. (siehe Download)

Über Gestattungsverträge können sich Gemeinden geeignete Flächen für Windkraftprojekte sichern. Das bietet gerade für Vorranggebiete die Chance, ein Windkraftprojekt, das sonst ohne gemeindliche Beteiligung entstehen würde, aktiv mitzugestalten. In dem Fall entscheidet dann die Gemeinde, wen sie mit Projektierung, Bau und Betrieb beauftragt. So kann sie beispielsweise auch dafür sorgen, dass ein Modell „echter“ Bürgerbeteiligung umgesetzt wird, bei dem die Gesellschafter:innen nicht nur Geldeinlagen tätigen, sondern auch Mitspracherechte bzgl. „ihres“ Windrads erhalten oder vergünstigten Strom beziehen können. Für direkte Anwohner:innen könnte man zusätzliche Vergütungen regeln, was für mehr Akzeptanz sorgen würde.

Ist die Gemeinde selbst beteiligt, ergeben sich auch neue Einnahmequellen für den Verwaltungshaushalt: zur Gewerbesteuer und der Sonderabgabe von 0,2 Prozent je erzeugter Kilowattstunde kämen Pachtbeteiligung und Gewinnausschüttungen hinzu.

Die Gemeinde Büchenbach geht aktuell ebenfalls diesen Weg (siehe dazu HIZ-Artikel vom 10.11.2023 im PDF). An ihrem Gemeinderatsbeschluss orientiert sich auch unser Antrag.

Download:

Ergebnis:

Der Antrag wurde erstmals behandelt im Dezember 2023 und vertragt auf eine der nächsten Sitzungen, um den Windkümmerer der Energieagentur Nordbayern für die weitere Beratung hinzuziehen.

Erneute Behandlung im Januar 2024: Trotz eindringlicher Empfehlung des Windkümmerers, die Flächen zu sichern, wurde unser Antrag mehrheitlich abgelehnt. 

Presse:

Eigene Gemeindeflächen für Windkraft: Allersberg hält sich mit der Sicherung von Grundstücken zurück | nn.de, 24.1.2024 (NN+ Artikel, nur für Abonnenten)

 

Anfrage: Sachstandsbericht zur Umsetzung des Radverkehrskonzepts

Anfrage: Sachstandsbericht zur Umsetzung des Radverkehrskonzepts

12. Juni 2023 - Marktgemeinderat


Im September 2021 hat der Marktgemeinderat ein Radverkehrskonzept beschlossen. Die Fraktionen von SPD und Grünen bitten darum, dem Marktgemeinderat in der Sitzung vom 12. Juni 2023 einen Zwischenbericht über den aktuellen Stand der Umsetzung zu geben.

Das Radverkehrskonzept umfasst sowohl größere Maßnahmen wie den Neubau von Radwegen entlang Staats- und Kreisstraßen als auch viele kleine Maßnahmen, die wenig Geld kosten, aber den Radfahrenden in Allersberg deutlich mehr Sicherheit und Vorteile bringen. Diese Maßnahmen hat der Gemeinderat im September 2021 auf Vorschlag von Bürgermeister Daniel Horndasch an den Bauausschuss verwiesen, um sie nach und nach abzuarbeiten. Dabei ließ Horndasch keine Zweifel daran, dass zügig Förderanträge gestellt werden müssen, um in die einzelnen Maßnahmen einzusteigen. Seiner Meinung nach müssten bis 2023 erste Aktionen bereits begonnen haben. Und er ergänzte, dass das Radverkehrskonzept manches aufgreife, was schon länger anstehe und nun angepackt werden müsse.

Die Fraktionen bitten um Beantwortung folgender Fragen:

  1. Sofortmaßnahmen mit geringem Kostenaufwand (z.B. Beschilderungen, Furtmarkierungen, Entfernung von Absperrpfosten) wurden zur Umsetzung an den Bauausschuss delegiert. Welche dieser Maßnahmen wurden umgesetzt?
  2. Die im Konzept aufgeführten Maßnahmen wurden nach Dringlichkeit priorisiert (Kriterien: Netzbedeutung/Potenzial, Verkehrs­sicherheit, Ausbauqualität). Welche der als besonders dringlich definierten Maßnahmen (mit Bewertung 3 = hoch) wurden umgesetzt?
  3. Welche Förderanträge wurden gestellt / genehmigt? (bitte mit Angabe des jeweiligen Förderprogrammes)
  4. Die Notwendigkeit einer Sanierung des überregional bedeutenden Bocklradwegs ist unbestritten und auch im Konzept als dringlich bewertet. Wie ist der Stand der Umsetzung?
  5.  Der Freistaat Bayern fördert auch den Bau und Ausbau von selbständigen, also unabhängig von Straßen verlaufenden Geh- und Radwegen. Das heißt: Auch für öffentliche Feld- und Waldwege mit Bedeutung für den Radverkehr  müssten Förderungen möglich sein. Wurde diese Möglichkeit für die Verbindung Ebenried – Göggelsbuch (hohe Dringlichkeit) geprüft?

 

Anfrage zum Download:

Anfrage: Sachstandsbericht zur Umsetzung des Radverkehrskonzept (PDF)

Weitere Infos:

Radwegekonzept vorgestellt, Bericht des Hilpoltsteiner Kuriers vom 22.9.2021 (donaukurier.de)

 

Antrag: Beitritt zur Initiative Lebenswerte Städte

Antrag: Beitritt zur Initiative Lebenswerte Städte

25. Januar 2023 - Umweltausschuss

Laut StVO dürfen Gemeinden nur bei konkreten Gefährdungen oder vor sozialen Einrichtungen wie Kitas und Schulen Tempo 30 als Höchstgeschwindigkeit anordnen. Daher ist es auch in Allersberg nicht einfach möglich, zum Beispiel für den Marktplatz eine Geschwindigkeitsbegrenzung festzulegen.

Das will die Initiative „Lebenswerte Städte durch angemessene Geschwindigkeiten“ ändern: Sie will eine Gesetzesänderung erreichen, die es Kommunen ermöglicht, „Tempo 30“ als Höchstgeschwindigkeit innerorts in bestimmten Straßen anordnen können – dort, wo sie es für notwendig halten. Die Kommunen sollen den nötigen Handlungsspielraum erhalten, um mit Tempobeschränkungen für mehr Sicherheit im Straßenverkehr, besseren Verkehrsfluss, mehr Lebensqualität und weniger Emissionen sorgen zu können.

Unsere Fraktion hat beantragt, dass sich auch die Marktgemeinde Allersberg der Initiative anschließt. In der Sitzung des Umweltausschusses vom 1.2.2023 wurde diesem mehrheitlich (6:1) stattgegeben.

 

Antrag zum Download:

Antrag: Beitritt zur Initiative "Lebenswerte Städte" (PDF)


Weitere Informationen:

Die Städteinitiative "Lebenswerte Städte durch angepasste Geschwindigkeiten" (lebenswerte-staedte.de)

 

Antrag: Keine Pestizide auf verpachteten Gemeindeflächen

Antrag: Keine Pestizide auf verpachteten Gemeindeflächen

25. Januar 2023 - Umweltausschuss

Pestizide haben fatale Auswirkungen auf die Umwelt: Sie schädigen Boden, Pflanzen und Tiere. Laut Umweltbundesamt sind sie entscheidend mitverantwortlich für den dramatischen Rückgang der Artenvielfalt. Die Ackergifte gelangen auch auf angrenzende Flächen und ins Grundwasser und reichern sich in der Nahrungskette an. In vielen Lebensmitteln sind Pestizide nachweisbar und können der Gesundheit schaden. Millionen von Menschen erkranken jedes Jahr an Pestizidvergiftungen. Auf den landwirtschaftlichen Flächen der Marktgemeinde Allersberg ist der Pestizideinsatz bisher erlaubt.

Unsere Fraktion hat daher beantragt, bei Neuverpachtungen und der Verlängerung von Pachtverträgen, eine entsprechende Auflage in den Vertrag aufzunehmen:

Bei der Neuverpachtung gemeindlicher Grundstücke und bei der Verlängerung von Pachtverträgen nimmt die Marktgemeinde Allersberg ab sofort folgende Klausel in den Pachtvertrag auf: „Der Pächter verzichtet auf dem Pachtgegenstand vollständig auf das Ausbringen von chemisch-synthetischen Pflanzenschutzmitteln (Pestiziden).“ Diese Vorgabe wird auch bei Verträgen umgesetzt, die sich automatisch verlängern, sofern keine Kündigung erfolgt.

Antrag zum Download:

Antrag: Keine Pestizide auf gemeindlichen Pachtflächen (PDF)

Infos:

Pestizidatlas 2022: Gifte in der Landwirtschaft | Heinrich-Böll-Stiftung (boell.de)

Studie zu Einsatz von Ackergiften: Bauern durch Pestizide vergiftet - taz.de

Ergebnis:

Dem Antrag wurde nach teils hitziger Debatte leider nicht zugestimmt (abgelehnt mit 2:5). Als Argumente wurde vorgebracht, dass die Landwirt:innen am besten selbst wissen, was sie tun, man wolle ihnen nichts vorschreiben und sie nicht "zu Bio-Bauern umerziehen". Man befürchtete auch, dass es ihnen Wettbewerbsnachteile bringen, der Wert der Flächen sinken und sie gar ihren Betrieb aufgeben könnten.... Ökologische Aspekte spielten in der Debatte kaum eine Rolle - bezeichnend. 

Anklang fand der Vorschlag eines CSU-Kollegen, die Pächter:innen mit einem finanziellen Anreiz zum Pestizidverzicht zu motivieren. Als Kompromisslösung einigte man sich darauf, dass der Pachtpreis niedriger ist, wenn auf die Ausbringung von Pestiziden verzichtet wird. Der Vorschlag wurde mit zwei Gegenstimmen (Freie Wähler) angenommen.

 

 

2022

2022

Initiative: Verbesserungen im ÖPNV - neuer Nahverkehrsplan

Initiative: Verbesserungen im ÖPNV - neuer Nahverkehrsplan

15. Oktober 2022 - Umweltausschuss

In der Marktratssitzung vom 27.6.2022 wurde auf Initiative unserer Fraktion vereinbart, die für ÖPNV zuständige Person im Landratsamt Roth ins Gremium einzuladen, um gemeinsam über mögliche Verbesserungen zu sprechen. Hintergrund sind die Pläne des Landratsamts, den Nahverkehrsplan im Landkreis neu aufzusetzen. In diesem Zusammenhang finden auch Gespräche mit den Gemeinden statt. Wie vereinbart haben wir unsere Ideen eingereicht, damit diese zur Vorbereitung und Kostenkalkulation weitergeleitet werden können und für eine Beratung im Marktrat die nötigen Fakten vorliegen. 

Darüber hinaus sollte unbedingt auch eine Bürgerbeteiligung stattfinden, um Ideen der Bevölkerung zu Haltestellen, Anschlüssen, Fahrplänen und Linienführungen abzufragen.
 

1) Änderung der Tarifzone für den Ortskern Allersberg

Derzeit liegen Bahnhof und Ortskern in verschiedenen Tarifzonen. Das bedeutet, dass Fahrgäste, die ihre Fahrt im Ort starten, einen höheren Preis für die Strecke Allersberg-Nürnberg zahlen als Fahrgäste, die erst am Bahnhof starten. Viele Pendler nutzen daher statt des Busses den PKW, um zum Bahnhof zu gelangen. Um den Umstieg attraktiver zu machen, sollte daher die Tarifgrenze so verschoben werden, so dass Allersberg ebenfalls noch in der Zone 5 liegt.

2) Shuttle-Bus zwischen Rothsee-Bahnhof und Ortsmitte Allersberg

Zu jedem Zug von und nach Nürnberg sollte es einen Bus geben, der die Fahrgäste weiterbefördern kann. Das ist aktuell nicht der Fall. Der letzte reguläre Bus vom Bahnhof nach Allersberg fährt um 19 Uhr. Danach gibt es zwar noch drei Rufbusse, die aber wegen mangelnder Flexibilität kaum genutzt werden. Fahrgäste sind darauf angewiesen, sich abholen zu lassen, sofern sie nicht einen eigenen PKW am P+R abstellen können. Zuverlässige Busverbindungen zwischen Bahnhof und Ortsmitte (und idealerweise weiter in die großen Ortsteile) wären hier wichtig – vor allem im Hinblick auf Menschen ohne PKW. Dies würde auch den Pendlerparkplatz am Bahnhof entlasten.

3) Busverbindung Allersberg – Roth: Taktung und Linienführung

Als Kreisstadt spielt Roth mit seinen Geschäften, Ärzten, Freizeit- und Service-Angebote für die Allersberger*innen eine wichtige Rolle. Ohne Auto ist es allerdings schwer, diese Angebote zu nutzen, da die Busverbindungen unattraktiv sind: Die Busse fahren zu selten (vier Verbindungen an Werktagen, letzter Bus ab Allersberg um 15:36 Uhr, ab Roth um 16:37 Uhr). Und sie benötigen zu lange (35-40 Min.), da sie auch die Dörfer am Rothsee abfahren. Nötig wären sowohl eine bessere Taktung (mind. 3 Verbindungen mehr) als auch schnelle Direktverbindungen (Zwischenhalt nur am Bahnhof). Ein positives Beispiel ist die Buslinie 633 von Hilpoltstein zum Bahnhof Allersberg, die aufgrund der direkten Verbindung gut angenommen wird.

 

Download:

Vorschläge zum ÖPNV in Allersberg - Fraktion Grüne (PDF)

 

 

 

Antrag: Energiesparmaßnahmen & Energiekonzept Freibad

Antrag: Energiesparmaßnahmen & Energiekonzept Freibad

Eingereicht am 14. Juli 2022 

Die Bundesregierung hat die Alarmstufe im Notfallplan Gas ausgerufen. Die Lage ist ernst: Erstmals könnte im kommenden Winter in Deutschland das Gas knapp werden. Wir alle sind daher gefordert, Energie einzusparen. Auch als Gemeinde müssen wir jetzt handeln. Es reicht nicht aus, erst im Herbst damit anzufangen, über mögliche Maß­nahmen nachzudenken, wie die Verwaltung in der Sitzung vom 27.6.2022 an­kündigte.

Deshalb beantragt unsere Fraktion:

Der Marktgemeinderat beschließt, dass die Verwaltung und der Erste Bürgermeister beauf­tragt werden,

  1. Energiesparmaßnahmen für die gemeindlichen Gebäude zu erarbeiten und dem Marktrat bis zur Sitzung am 19. September 2022 zur Behandlung vorzulegen,
  2. das Energiekonzept für das Freibad anzupassen, um künftig auf Gas als Energie­träger verzichten zu können.

Begründung:

Die 2021 getroffene Entscheidung, bei der Beheizung der Becken im Freibad weiter auf eine alte Gasheizung zu setzen, entsprach schon damals nicht mehr den Herausforderungen unse­rer Zeit. Heute muss sie angesichts der Gasnotlage und der drastisch gestiegenen Gaskosten dringend überdacht werden. Noch sind Veränderungen am Bau möglich, ohne das Freibad extra schließen zu müssen. Diese Gelegenheit sollten wir nutzen und das Energie­konzept überdenken, so dass wir ohne fossile Energie auskommen. Andere Freibäder im Landkreis gehen diesen Schritt bereits: Roth will künftig auf eine Wärmepumpe setzen, Thalmässing setzt schon jetzt nur auf Solarabsorber (s. NN-Artikel vom 12. Juli 2022).

Auch bei den gemeindlichen Gebäuden (z.B. Bauhof, Rathaus, Schulen, Feuerwehr) müssen wir unseren Strom- und Gasverbrauch reduzieren: einerseits um Gas einzu­spa­ren für den Winter, andererseits um die finanziellen Auswirkungen für den Gemeindehaushalt so gering wie möglich zu halten. Zwar kann niemand vorhersagen, wie sich die Marktpreise für Strom und Gas weiterentwickeln, doch klar ist, dass große Mehrbelastungen auf uns zukom­men, wenn wir nicht schnell gegensteuern.

 

Download:

Antrag: Notfallplan Gas – Energiesparmaßnahmen und Energiekonzept Freibad (PDF)

 

Ergebnis:

Den Antrag hat unsere Fraktion kurzfristig als Dringlichkeitsantrag für die Sitzung am 18.7. eingereicht. Da er nicht fristgerecht war, müssen zu Beginne die Ratsmitglieder entscheiden, ob er behandelt werden soll. Das wurde leider abgelehnt - "mangels Dringlichkeit" Über Energiesparmaßnahmen nachzudenken, hätte Zeit bis Herbst, hieß es von Seiten der Verwaltung. Bei den aktuellen Temperaturen würde ja ohnehin nicht geheizt. Bezeichnend auch ein Kommentar eines Mitglieds der Freien Wähler: "Woanders wird gerade so viel Energie verschwendet - volle Autobahnen, Flugreisen - da kann's doch mit der Energiekrise nett so schlimm sein." Schade. Während andere Städte und Kommunen fieberhaft an entsprechenden Konzepten arbeiten - schon allein aus Kostengründen angesichts der rasant steigenden Energiepreise, sieht man in Allersberg noch keinen Handlungsbedarf. 

Wir bleiben aber natürlich dran und werden in den nächsten Sitzungen nochmals nachhaken. 

Antrag: Starkregenereignisse - Allersberg bereitet sich vor

Antrag: Starkregenereignisse - Allersberg bereitet sich vor

20. September 2022 - Marktgemeinderat

Aufgrund der Klimakrise kommt es immer häufiger zu Starkregen und Sturzfluten, die große materielle Schäden anrichten können. Auch unser Gemeindegebiet war schon betroffen, und die Ereignisse haben uns gezeigt, dass wir vor allem im Bereich der Versickerung und der denaturierten Gräben/Bäche Probleme haben. Daher stellt sich die Frage: Was können wir tun, um Schäden zu vermeiden oder wenigstens zu minimieren? Kommunen haben hier eine Vorsorgepflicht: Sie müssen mögliche Folgen von Starkregen bei der Bebauungsplanung, beim Gebäudebau/-umbau und bei der Kanalisation künftig stärker berücksichtigen. Regenrisiko-Karten sind dabei hilfreich. 

Daher stellen wir folgenden Antrag:

Der Marktgemeinderat beschließt, dass die Verwaltung und der Erste Bürgermeister beauftragt werden,

  • eine Einschätzung zu erstellen, wie wichtig Maßnahmen des Starkregenmanagements für die Marktgemeinde Allersberg sind, und
  • eine Kostenschätzung für die Erstellung einer Regen-Risikokarte einzuholen.
     

Download:

Antrag: Allersberg bereitet sich vor - Regenrisikokarte und Starkregenmanagement (PDF)

Ergebnis:

"Die wichtigen Akteure sind die Kommunen: Sie müssen sich bei der Bauleitplanung Gedanken machen, wie Wassermassen ablaufen können, damit Starkregen und Sturzfluten möglichst wenig Schaden anrichten können," sagte Christian Wanger vom Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz am 22.9.2022 beim Wasserforum Mittelfranken. Genau dafür wollte unsere Fraktion für Allersberg mit einer Starkregen-Gefahrenkarte die Grundlagen schaffen. Eine solche Karte zeigt auf, welche Gebiete und Infrastrukturen im Sturzflutfall gefährdet sind und mit welchen Wassertiefen und Fließgeschwindigkeiten zu rechnen ist. So lassen sich dann im Rahmen der Bebauungsplanung an der richtigen Stelle die richtigen Maßnahmen ergreifen (z.B. oberirdische Sammelflächen, baulich geschützte Kellereingänge, Lichtschächte, Tiefgarageneinfahrten). Denn die Kommunen haben hier eine Vorsorgepflicht!

Der Bauausschuss sah das leider anders. Er folgte dem Bürgermeister in seiner Argumentation, dass die Marktgemeinde nicht verantwortlich sei für volle Keller, die Frage wäre vielmehr, wie sich der Einzelne schützt. Außerdem brauche man keine Karte, da man die Situation gut kennt. Und schließlich würde eine solche öffentliche Karte auch Auswirkungen auf die Bebaubarkeit der Grundstücke und den Grundstückswert haben. Entsprechend wurde der Antrag abgelehnt...

Aus unserer Sicht eine verpasste Chance, hier für mehr Transparenz zu sorgen, und sich für künftigen Starkregenereignissen zu wappnen... 
 

Bericht in der Hilpoltsteiner Zeitung vom 21.9.2022:
Keine Risikokarte nötig? Darum fühlt sich Allersberg vor Unwettern sicher | nn.de

Antrag: Wärmewende in Allersberg

Antrag: Wärmewende in Allersberg

eingereicht am 18. April 2022, behandelt im Marktgemeinderat 27. Juni 2022 

Für Allersberg wurde im Rahmen des Ener­gie­nutzungsplans für den Landkreis Roth ein Wärmekataster erstellt. Es liefert zu jedem Gebäude Informa­tionen zu Nutzung, Baustruktur und Wärme­bedarf und zeigt so, wo im Gemein­degebiet erhöhter Sanierungsbedarf besteht. Ein Sanierungs­kataster gibt zudem für jedes Gebäude die Einsparpotenziale gegenüber dem Ist-Zustand an. Wir beantragen, auf dieser Grundlage nun potenziell attraktive Ge­mein­­de­bereiche zu identifizieren, die für Sanierungskampagnen oder eine zentrale Wärme­ver­sor­gung in Frage kommen könnten, und dem Marktrat zum Beschluss geeignete Maßnahmen vorzulegen, wie die Wärme­wende in Allersberg beschleunigt werden kann.

Download:

Antrag zur Wärmewende in Allersberg - Maßnahmen aus dem Wärmekataster (PDF)

 

Antrag: Regenwassernutzung und -versickerung fördern

Antrag: Regenwassernutzung und -versickerung fördern

eingereicht am 18. April 2022, behandelt im Marktgemeinderat 27. Juni 2022 

Aufgrund des Klimawandels drohen auch in Allersberg immer heißere und trockenere Som­mer. Gleichzeitig treten vermehrt Starkregenereignisse auf. Wir müssen daher beim Umgang mit Regenwasser neue Wege gehen: Statt es direkt abzuleiten, sollte es versickern und wieder für die Grundwasserneubildung zur Verfügung stehen, oder für die Gartenbewässerung oder im Haushalt genutzt werden. Regenwasserzisternen/Rigolen und „Grauwasser“-Systeme bieten hier viel Potenzial: Es wird weniger Trinkwasser verbraucht, was Grundwas­ser­vorräte schont und Haus­besitzer*innen zudem Geld spart. Bei Starkregen werden Wasser­mengen zurückgehalten und das Ab­was­ser­­system entlastet. Und die Gemeinde kann langfristig ggfs. Kosten für Kapazitäts­erweite­run­gen bei den Wasserversorgungs- und -entsorgungssystemen einsparen. Wir beantragen daher, die Nutzung und/oder die Versickerung von Nieder­schlagswasser auf privaten Grundstücken zu fördern. 


Download:

Antrag zur Förderung der Regenwassernutzung und -versickerung (PDF)

Ergebnis:

Der Antrag wurde leider mit abgelehnt mit 8:11 Stimmen, da vor allem die Fraktion der Freien Wähler keine Notwendigkeit für eine Förderung sah und damit auch das ABF überzeugt: Wer Zisternen einbauen will, tut das auch ohne Förderung, so die Argumentation. Und vorschreiben wolle man den Häuslebauern nichts. Die Verwaltung argumentierte, dass es beim Grundwasser keine sinkenden Pegel geben würde und damit "keine Problemstellung gegeben sei", um Wasser zu sparen. Angesichts der akuten Trockenheit, die seit Monaten herrscht, eine unglaubliche Argumentation...

An die Kolleg:innen von SPD und CSU ein herzliches Dankeschön für die Unterstützung des Antrags!

 

Antrag: Mehr Transparenz über geplante Baumfällungen

Antrag: Mehr Transparenz über geplante Baumfällungen

für den Umweltausschuss am 11. Mai 2022

Viele Bürger*innen sind sehr sensibel hinsichtlich der Fällung von Bäumen im Gemeinde­gebiet. Häufig wird vermutet, dass Bäume ohne Not gefällt werden oder dass für Baumaß­nahmen zu viele Bäume gefällt werden. Zuletzt sorgten die Streuobstwiese im Keinzel II sowie die Baum­fällungen im Himmelreich, in der Frey­städter, Nürnberger und Adalbert-Stifter-Straße sowie im Freibad für Aufre­gung. Bürger*innen fordern zu Recht, dass genau geprüft wird, ob Bäume erhalten werden können. Sie erwarten, dass die Verwaltung transparent macht, welche Untersu­chungs­ergebnisse vorlagen, warum Fällungen unaus­weichlich sind und wie für Ausgleich gesorgt wird. Darüber sollen sie künftig mit über­schaubarem Aufwand informiert werden.

Daher beantragen wir, Bäume im öffentlichen Raum, die gefällt werden müssen, künftig sichtbar zu kennzeichnen und die Bürger*innen über den Grund für die beabsichtigte Fällung (Ver­kehrs­sicherheit, Baumaßnahmen etc.) und geplante Aus­gleichsmaß­nahmen zu informieren.
 

Download:

Antrag zu Bürgerinformation über Baumfällungen (PDF)

 

Stellungnahme: Kriterienkatalog für PV-Freiflächenanlagen

Stellungnahme: Kriterienkatalog für PV-Freiflächenanlagen

eingereicht für die Sitzung des Marktgemeinderats am 14.3.2022

Am 14.3.2022 wird über einen Kriterienkatalog für PV-Freiflächenanlagen beraten. Wir Grüne begrüßen es sehr, dass das Thema endlich auch in Allersberg auf der Agenda steht. Denn bisher gibt es in der Gemeinde keine einzige Anlage. Dabei ist es dringend nötig, die erneuerbaren Energien so schnell wie möglich auszubauen - einerseits um die Folgen der Klimakrise noch auf ein für den Menschen erträgliches Maß begrenzen zu können, andererseits um uns unabhängig zu machen von Öl-, Gas- und Kohle-Importen aus Ländern wie Russland. Gerne bringen wir daher unsere Vorschläge und Positionen ein.

 

Stellungnahme zu PV-Freiflächenanlagen in Allersberg (PDF)

Anfrage: Ausgleichsflächen und Kompensationsmaßnahmen

Anfrage: Ausgleichsflächen und Kompensationsmaßnahmen

behandelt im Umweltausschuss am 2. Februar 2022


Wenn durch Baumaßnahmen an einer Stelle Natur verloren geht, muss dies an anderer Stelle ausgeglichen werden. Das ist in Bayern gesetzlich vorgeschrieben. Ausgleichs- und Ersatzflächen dienen so dazu, wertvolle Lebensräume für Tiere und Pflanzen zu erhalten und den Verlust der Artenvielfalt aufzuhalten. Allerdings werden Kompen­sationsmaßnahmen oft nur unzureichend oder gar nicht umgesetzt, wie u.a. Studien des LBV zeigen. Demnach sind nur rund 25 % der Flächen in dem Zustand, in dem sie laut der Fest­legungen in den Planunterlagen sein müssen. Etwa die Hälfte der Ausgleichsflächen weist Mängel auf, und wiederum 25 % werden überhaupt nicht umgesetzt.

Unsere Fraktion im Marktgemeinderat möchte gerne wissen, wie die Situation in Allersberg ist und hat eine Anfrage an die Verwaltung gestellt. Ziel ist es, einen Überblick über die Ausgleichsflächen und Kompensationsmaßnahmen in der Gemeinde (sowohl nach BNatSchG als auch nach BauGB) zu bekommen. Ggfs. ergeben sich dadurch auch Hinweise auf notwendige Verbesserungen bei Umsetzung und Kontrolle von Ausgleichs­maß­nahmen. Die Darstellung im Ökoflächenkataster reicht für diesen Zweck leider nicht aus, unter anderem weil dort nicht alle Maßnah­men gemeldet werden und der ökologische Zustand der Fläche nicht erkennbar ist.
 

Download:

Anfrage zu Ausgleichsflächen und Kompensationsmaßnahmen (PDF)

 

Ergebnis:

Unsere Anfrage wurde in der Sitzung des Umweltausschuss vom 2.2.2022 behandelt. Die Antworten fielen recht knapp aus, auch hätten wir uns zur besseren Veranschaulichung eine Liste oder Übersicht gewünscht, aber grundsätzlich haben wir schon den Eindruck gewonnen, dass man bemüht ist, Flächen zügig umzusetzen, und das Umweltamt auch die Pflege nachverfolgt. Das ist erfreulich!

Widersprüchlich waren allerdings die Aussagen bzgl. Meldung ans Ökoflächenkataster (Frage 3). Es hieß, die Meldungen erfolgen „vollständig und regelmäßig“. Und tatsächlich sind neuere Flächen/Maßnahmen wie aus den Einbeziehungssatzungen Harrhof und Eppersdorf schon gemeldet. Andererseits fehlen noch zwei Ausgleichsflächen zum Baugebiet Keinzel 1, die bereits vor 10 Jahren festgesetzt wurden (am Kirchgraben und bei Realsmühle). Als Grund nannte man, sie seien nicht vollständig umgesetzt und deshalb noch nicht gemeldet. Das widerspricht aber der Meldung von Harrhof/Eppersdorf (ebenfalls nicht umgesetzt) und auch den Vorgaben des Landesamts für Umwelt (LfU), wonach Flächen „mit Beginn der Umsetzung des Bebauungsplans“ zu melden sind. Aber hier sind wir mal optimistisch, dass das schnell nachgemeldet wird. :-) 

 

Die Antworten im Einzelnen:
 

1 - Gibt es ein Verzeichnis aller kommunalen Ausgleichsflächen und Maßnahmen? Wenn ja: Ist dieses öffentlich zugänglich?

Es gibt ein solches Verzeichnis, dieses ist aber nicht öffentlich, sondern dient nur als interne Arbeitsgrundlage.
 

2 - Welche der in den letzten 10 Jahren festgesetzten Kompensationsmaßnahmen wurden umgesetzt? Welche konnten bisher nicht oder nur teilweise umgesetzt werden?

Bis auf zwei Bebauungspläne (E3 Ebenried und Keinzel I) wurden alle Ausgleichsmaßnahmen durchgeführt. Bei den noch nicht umgesetzten Flächen handelt es sich um eine, die für einen großflächigen Ausgleich im Zusammenhang mit West I benötigt wird und somit zurückgestellt wurde. Ziel ist hier, einen Biotopverbund über 55.000 qm zu schaffen. Die andere Fläche wurde nicht umgesetzt, weil bisher die Zustimmung der Nachbargemeinde fehlte, und aktuell eine Umsetzung wegen der Witterung nicht möglich ist.
 

3 - Werden alle Ausgleichsflächen vollständig und regelmäßig beim Ökoflächenkataster gemeldet?

Ja, aber derzeit funktioniert die Übermittlung wegen einer Software-Umstellung beim LfU nicht.
 

4 - In welchem ökologischen Zustand befinden sich die Ausgleichsflächen? (Bitte angeben, welcher Anteil der Flächen jeweils mit sehr gut, gut, akzeptabel, schlecht bewertet wird)

Eine solche Bewertung findet nicht statt. Der Landschaftspflegeverband kümmert sich darum und pflegt die Flächen entsprechend der Auflagen. Sie seien immer in dem Zustand, in dem sie laut Planung sein sollten.
 

5 - Wie werden die Ausgleichsflächen dauerhaft gesichert / kontrolliert? (Bestand, Vermei­dung von Überplanung/Doppelbelegung, Pflege, Entwicklungskontrolle)

Bei Flächen im Eigentum der Marktgemeinde ist der Landschaftspflegeverband für die Bewirtschaftung zuständig. Das wird regelmäßig kontrolliert und bei Problemen die Verträge mit den ausführenden Betrieben/Verbänden gekündigt.

Flächen, die Dritten gehören (zum Beispiel Aufforstungsprojekte), werden stichprobenartig vom AELF kontrolliert. Private Ausgleichsmaßnahmen, die zum Beispiel bei Baugenehmigungen angeordnet werden, kontrolliert das Landratsamt.
 

6 - Was wird in Fällen unternommen, in denen Ausgleichsmaßnahmen nicht, nicht vollständig oder nicht in angemessener Qualität umgesetzt werden?

In privatrechtlichen Verträgen ist festgelegt, dass die Flächen so lange nachgebessert werden müssen, bis der Zielzustand erreicht ist. Sonst muss das Entgelt zurückgezahlt werden. Das ist aber in unserer Gemeinde noch nie der Fall gewesen.

 

Weitere Informationen:

Hintergründe / gesetzliche Vorgaben zur Meldung von Ausgleichs- und Ersatzflächen (lfu.de)

Aufi - der Ausgleichsflächen-Finder des LBV (lbv.de) > man kann hier auch Beobachtungen melden

2021

2021

Antrag: Nachhaltige Bauweise für die Kita Weidenkörbchen

Antrag: Nachhaltige Bauweise für die Kita Weidenkörbchen

eingereicht für den Bauausschuss, 24.11.2021


Gemeinsam mit der SPD-Fraktion haben wir beantragt:

Der Erweiterungsbau für die Kinderkrippe Weidenkörbchen wird in Massivholzbauweise im Passivhausstandard errichtet. Die Ausführung des Baukörpers erfolgt analog zum ersten, bereits realisierten Bauabschnitt.

Begründung:

Holz ist ein nachwachsender Rohstoff und hat eine hervorragende Ökobilanz. Holz sorgt für eine behagliche Atmosphäre und ein gesundes Raumklima. In der Regel ist bei Massivholzbauweise die Bauzeit kürzer. Zudem kann der Passivhausstandard leicht erreicht werden, wodurch enorme Energieeinsparungen möglich sind. Trotz höherer Investitionskosten ist der Passivhausstandard meist die wirtschaftlichste Variante (ggfs. könnte hier ein Wirtschaftlichkeitsvergleich über 40 Jahre als Entscheidungshilfe dienen).

Die Holzbauweise wurde deshalb aus gutem Grund für Bauabschnitt 1 beschlossen. Für Bauabschnitt 2 nun eine andere Bauweise zu wählen, erscheint mit Blick auf Nachhaltigkeit, Kosten, Raumklima etc. wenig sinnvoll.

Gleiches gilt für die Ausführung des Baukörpers (z. B. Dachform, Fassadengestaltung). Die Planer haben damals vorausschauend schon eine Erweiterung im gleichen Stil vorgesehen. Daran sollten wir uns halten, damit beide Gebäudeteile ein harmonisches Ganzes bilden.

Infos zu den ursprünglichen Planungen:

Hilpoltsteiner Kurier, 6.6.2012: Allersberg: Gebäude für vorerst zwei Gruppen ist in der Planung (donaukurier.de)

Ergebnis:

Der Bauausschuss hat mit knapper Mehrheit gegen den Antrag und damit gegen eine Errichtung des Anbaus im Passivhausstandard entschieden. Auch optisch wollte man sich nicht am bestehenden Bau orientieren, sondern statt des "Türmchen" (Aufbau mit Fenstern, die für mehr Licht im Innenraum sorgen) lieber ein Flachdach. Da dies aber innen tiefer geplant ist (wie eine Wanne), befürchteten einige Ausschussmitglieder, dass sich dort Wasser stauen könnte. Trotzdem fand diese Variante letztlich eine Mehrheit. Wir finden es sowohl im Hinblick auf die Optik als auch auf die Nachhaltigkeit schade, dass man sich nicht an de fortschrittlichen Konzeption des ersten Bau orientiert hat. 

Zeitungsbericht zur Sitzung:

Hilpoltsteiner Zeitung, 27.11.2021 - Es bleibt dabei 

 

Antrag: Klimafolgenanpassung und Überflutungsvorsorge

Antrag: Klimafolgenanpassung und Überflutungsvorsorge

eingereicht für den Marktgemeinderat am 07.08.2021, behandelt am 18.10.2021

Die Starkregenereignisse aus dem Juli mit ihren katastrophalen Folgen zeigen überdeutlich: Wir sind nicht gut genug gewappnet gegen die Wucht der Klimakrise. Wir müssen unsere Siedlungsgebiete und Infrastrukturen vor solchen Extremwettern besser schützen. Das bedeutet zum Beispiel: mehr Flächenentsiegelungen, mehr kühlendes Grün in den Städten, Hochwasserschutz durch Retentionsflächen und Renaturierungen, Hitzeaktionspläne u.v.m. Die GRÜNEN-Fraktion hat deshalb gemeinsam mit der SPD-Fraktion die Erstellung eines Konzepts zur Klimafolgenanpassung beantragt. Es soll besondere Schwachstellen aufdecken und geeignete Maßnahmen zur Vorsorge identifizieren. 

 

Download:

Antrag: Klimafolgenanpassung und Überflutungsvorsorge, 7.8.2021  (PDF)


Mehr Informationen:

Exklusive Daten: Franken trifft der Klimawandel besonders hart  | Nordbayern.de

Individueller Klimaausblick für den Landkreis Roth | Climate Service Center Germany (PDF)

Einen Monat nach der Flut: So steht es um die Region Fürth und Neustadt a.d. Aisch | Nordbayern

Folgen des Klimawandels | Umweltbundesamt


Ergebnis:

Der Antrag wurde abgelehnt. Als Grund führte die Verwaltung unter anderem an, dass für eine Förderung über den Projektträger Zukunft-Umwelt-Gesellschaft (ZUG) eine Personalstelle geschaffen werden müsste, und es sei ja schon beschlossen, dass ein Klimaschutzmanager nicht eingestellt werden soll. Eine fadenscheinige Begründung, denn andere Förderprogramme berücksichtigen durchaus auch die Erstellung durch externe Büros , zum Beispiel das Programm "Kommunaler Klimaschutz" (KommKlimaFöR) der Bayerischen Staatsregierung. Bemerkenswert waren auch die Argumente, die ein Fraktionsmitglied der Freien Wähler vorbrachte: Die Temperaturen hätten sich doch in unserer Region kaum verändert, und Überschwemmungen hätte es auch schon immer gegeben. Da solle man doch mal "die Kirche im Dorf lassen". Klimawandel? Nicht bei uns in Allersberg.


Zeitungsberichte zur Sitzung:

Hilpoltsteiner Kurier, 21.10.2021 - Allersberg will keinen Alleingang

Hilpoltsteiner Zeitung, 21.10.2021 - Klimafolgen nicht in Allersberg

 

Antrag: Verbesserung der Nahrungsflächen für Weißstörche

Antrag: Verbesserung der Nahrungsflächen für Weißstörche

eingereicht für den Umweltausschusses am 14. Juli 2021

2013 gab der Umweltausschuss grünes Licht für ein Storchenprojekt in Allersberg. Ziel war es, zunächst die Nahrungsgrundlage für den bedrohten Weißstorch zu schaffen, damit dieser sich niederlassen kann. Denn im Vergleich zu anderen Storchenrevieren sind Feuchtbiotope um Allersberg selten bzw. zu weit entfernt. Die Fraktionen von GRÜNEN und SPD bitten um einen Sachstandsbericht zu diesem Projekt und beantragen, dass geeignete Flächen identifiziert und Maßnahmen entwickelt werden, um das Nahrungsangebot für Weißstörche in Allersberg zu verbessern. Das Anlegen einer Nisthilfe, wie vom ABF beantragt, ist zu begrüßen. Doch damit Störche hier optimale Nistbedingungen vorfinden, muss auch das Futterangebot ausreichend sein.

Störche brauchen im Umkreis von 2-3 km um den Horst viele Feuchtwiesen, um Würmer, Frösche, Kaulquappen, Echsen, Fische, Mäuse und Insekten für ihre Jungen finden zu können. Laut Landesamt für Umweltschutz sind pro Storchenpaar 200 Hektar extensives Grünland nötig, das folgende Kriterien erfüllen sollte: kein Einsatz von Pestiziden, mäßig gedüngt, ein- bis dreimalige Mahd im Jahr, hoher Anteil von Feucht- und Überschwemmungswiesen.

Auf Initiative des Bund Naturschutzes sind bereits neue Teiche und Flutmulden entstanden, in denen sich Amphibien ansiedeln können (z.B. entlang der Lampersdorfer Straße und am Langweidgraben). An anderer Stelle werden aber geeignete Feuchtflächen und landwirtschaftliche Flächen überbaut, versiegelt und trockengelegt. Zudem bedroht die intensive Bewirtschaftung von Wiesen und Äckern die Lebensräume für die Nahrungstiere des Weißstorchs. Auch hier muss deshalb angesetzt werden, um günstige Nistbedingungen zu schaffen.

Download:

Antrag: Verbesserung des Nahrungsangebots für Weißstörche in Allersberg, 6.7.2021  (PDF)

Mehr Informationen:

Infos zum Storch-Projekt auf der Website des Bund Naturschutz, Ortsgruppe Allersberg

"Ein Storch für Allersberg" - Artikel im Hilpoltsteiner Kurier, 12.4.2013

"Ein Platz für Störche" - Artikel im Hilpoltsteiner Kurier über die neuen Biotope an der Lampersdorfer Str., 17.8.2015

 

 

Änderungsanträge zu den Bebauungsplänen Keinzel II und St. Wolfgang

Änderungsanträge zu den Bebauungsplänen Keinzel II und St. Wolfgang

eingereicht für den Sonderausschuss am 7.6.2021 - nicht behandelt

In der Sitzung sollten die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange abgewogen werden. Die Fraktionen von SPD und GRÜNEN brachten in dem Zusammenhang weitere Änderungsvorschläge für die Bebauungspläne ein, u.a. für beiden Wohngebiete eine PV-Pflicht, Dachbegrünung bei Garagen und eine Risikoabschätzung bzgl. Starkregenereignissen. Für Keinzel II beantragten wir zusätzlich: Erhalt der Streuobstwiese und Pflanzung von Straßenbäumen auch im zweiten Straßenzug und in der Ahornstraße mit Mindestgröße für die Pflanzfläche. Für St. Wolfgang zusätzlich eine flächensparendere Bauweise (Verkleinerung der Grundstücke, geschlossene Bauweise, größerer Bereich für Häuser mit Mietwohnungen), um so auch mehr Wohnungssuchenden ein Angebot machen zu können. Außerdem sollten die Abstände zum Wald und zum Kreuzweg erhöht werden. 

Ergebnis:

Die Behandlung der Änderungsanträge wurde abgelehnt mit dem Hinweis auf verspäteten Eingang (am Morgen des Sitzungstages). Eine Vorbereitung sei für die Verwaltung in dieser Zeit nicht möglich. Zudem seien die Bebauungspläne ja schon weitgehend final, einige Themen wären bereits mehrfach beraten worden (z.B. Streuobstwiese), und andere würden zusätzliche Kosten mit sich bringen bzw. zu Mindereinnahmen aufgrund geringerer Baunettoflächen führen. 

Zwar konnte der Vertreter unserer Ausschussgemeinschaft einige der Punkte mündlich in der Sitzung anbringen - denn die Träger öffentlicher Belange hatten zum Teil ähnliche Anmerkungen (u.a. Bund Naturschutz zu Streuobstwiese und PV-Pflicht, Regierung von Mittelfranken zur flächensparenden Bauweise und Wasserwirtschaftsamt zur Risikoabschätzung). Doch echte Beratungen fanden zu diesen Punkten leider nicht mehr statt. 

Download:

Änderungsantrag - Bebauungspläne Keinzel II und St. Wolfgang, 8.6.2021  (PDF)

Weitere Informationen:

Bericht über die Sitzung am 7.6.2021 - Donaukurier.de vom 10.6.2021 

 

Antrag: Erweiterung des AOM-Energieeffizienz-Förderprogramms

Antrag: Erweiterung des AOM-Energieeffizienz-Förderprogramms

eingereicht für die Sitzung des Umweltausschusses, behandelt am 10. Mai 2021

Wir beantragen, zur Unterstützung der Energiewende vor Ort das bestehende kommunale Förderprogramm in folgenden Punkten zu überarbeiten, um mehr Anreize für eine dezentrale regenerative Energieerzeugung und energetische Sanierungen zu schaffen

  • Sanierungsmaßnahmen an Altbauten werden als förderfähige Maßnahme aufgenommen: Dämmung von Außenwand, Dach und Kellerdecke, Erneuerung von Fenstern und Außentüren, Austausch von Ölheizungen gegen klimafreundliche Heizsysteme (Biomasseanlage oder Wärmepumpe), nachträglicher Einbau von Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung.
  • Die Errichtung von PV-Anlagen (auch Balkonmodulen) zur Eigenstromnutzung wird als förderfähige Maßnahme aufgenommen.
  • Der Zuschuss für Batteriespeicher wird erhöht und an die Speicherkapazität gekoppelt.
     

Für die Höhe der Zuschüsse und die Kriterien (Dämmgrade, PV-Leistung etc.) erarbeitet die Verwaltung in Zusammenarbeit mit der ENA Roth konkrete Vorschläge. Über diese entscheidet der Gemeinderat bzw. der Umweltausschuss abschließend in der nächsten Sitzung. Das Förderprogramm wird jährlich mit 15.000 Euro ausgestattet.

 

Begründung:

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 29. April 2021 war eine klare Ansage für alle politisch Verantwortlichen: Wir müssen jetzt handeln und unseren CO2-Ausstoß konsequent senken. Klimaschutz darf nicht in die Zukunft geschoben werden.

Das größte Potenzial für CO2-Einsparungen liegt bei den privaten Haushalten: Sie sind in Allersberg für 50 % des Stromverbrauchs und für 60 % des thermischen Energieverbrauchs verantwortlich. Die nötigen Einsparungen können daher nur mit Hilfe der Allersberger Bevölkerung erreicht werden. Ein Förderprogramm setzt hier wichtige Anreize und bietet der Gemeinde die Möglichkeit, mit relativ kleinem Geldbetrag eine große Wirkung zu erzielen.

Drei von vier Wohngebäuden in Allersberg stammen aus der Zeit vor 1995. Um den Energieverbrauch zu senken, sollten energetische Sanierungsmaßnahmen an Altbauten stärker gefördert werden. Voraussetzung für eine Förderung: Die Dämmstoffstärken sollten über den gesetzlichen Mindestanforderungen liegen.

Beim Heizen dominieren noch immer alte Öl- und Gasheizungen, die sehr viel CO2 emittieren (in Allersberg 75% des thermischen Energieverbrauchs). Da der Austausch teuer ist, sind finanzielle Anreize wichtig. Dabei ist es sinnvoll, je nach Heizsystemen unterschiedliche Fördersätze zu definieren: So sollten Wärmepumpen des Typs Erde-Luft, Sole oder Eisspeicher höher bezuschusst werden als Luft-Luft-Wärmepumpen, da sie bei kalter Witterung die Stromnetze weniger belasten und den Hausbesitzer auch mehr kosten.

Im Bereich der Energieerzeugung hat die Gemeinde kürzlich eine „PV-Offensive“ angekündigt. Ein wichtiger Schritt, der aber auch die Eigennutzung von dezentral erzeugtem Strom zum Ziel haben muss. Batteriespeicher ermöglichen eine Eigenversorgungsquote von bis zu 80 % und entlasten damit auch das öffentliche Netz. Sie sollten deshalb stärker gefördert werden: Je höher die Speicherkapazität, desto höher der Förderbetrag. Zusätzlich sollte es für die Errichtung einer PV-Anlage mit Eigenstromnutzung (einschließlich Balkonmodulen) einen Zuschuss geben. Denn auch hier gibt es bei aktuell rund 340 installierten Anlagen noch viel Ausbaupotenzial.

Unser Vorschlag für die Zuschusshöhen: Batteriespeicher (3-20 kWh): 150 € je kWh, PV-Anlage (bis 30 kWh, ohne Untergrenze wg. Balkonsolar): 100 € je kWh

Bei der Festlegung der Fördersätze ist eine Deckelung pro Haushalt und Maßnahme sinnvoll (z. B. 1.000 Euro).

 

Download:

Antrag auf Erweiterung des kommunalen Förderprogramms zu Unterstützung der Energiewende, 2.5.2021  (PDF)

 

Änderungsantrag: Antrag des ABF zur Umgestaltung Burkhardweiher

Änderungsantrag: Antrag des ABF zur Umgestaltung Burkhardweiher

eingereicht für die Sitzung des Umweltausschusses, Sitzung vom 10. Mai 2021

das ABF beantragt eine "natur- und umweltfreundliche Umgestaltung" des Burkhardweiher. Die Fraktion stellt in ihrem Antrag richtig fest, dass der Burkhardweiher eine grüne Lunge innerhalb von Allersberg ist, die es zu erhalten gilt. Auch unser Ziel ist es, hier eine naturnahe Fläche zu schaffen, die zum Erhalt der Artenvielfalt und zum Klimaschutz beiträgt. Baumstümpfe zu entfernen und Wege zu befestigen (womöglich mit Pflastersteinen) hat aber mit einer natur- und umweltfreundlichen Umgestaltung nichts zu tun. Wir lehnen dies ab, unterstützen aber natürlich den Vorschlag, den Baumbestand zu erweitern, und schlagen hierfür heimische, standortgerechte Bäume vor. Außerdem sollten die Betonrinnsteine entfernt werden.

 

Download:

Änderungsantrag - Umgestaltung des Burkhardweihers, 10.5.2021  (PDF)

 

Erneute Beratung über die Fällung alter Kastanienbäume

Erneute Beratung über die Fällung alter Kastanienbäume

eingereicht für den Umweltausschuss, 10. Mai 2021


Schon 2017 hat der Umweltausschuss beschlossen, in der Adalbert-Stifter-Straße vier 70-jährige Kastanienbäume fällen zu lassen,weil bei zwei von ihnen die Wurzeln Schäden auf Straße und Gehweg verursacht haben. Im Herbst 2020 stand die Ausführung dieses Beschlusses zur Diskussion, woraufhin wir mit Experten gesprochen und nach einer Alternativlösung gesucht haben. Denn aus unserer Sicht ist die Fällung der Bäume weder nötig, noch ökologisch oder wirtschaftlich sinnvoll. Das eigentlich Problem (Unebenheiten auf Gehweg und Straße) lässt sich auch beseitigen, ohne die Bäume zu fällen. Eine solche Alternativlösung ist aber 2017 offenbar nicht diskutiert worden. Deshalb haben wir Argumente gesammelt und einen konkreten Vorschlag für den Erhalt der Bäume eingebracht: 

Antrag zur erneuten Beratung: Kastanienbäume in der Adalbert-Stifter-Straße, 17.1.2021  (PDF)

 

Ergebnis:

Leider bleibt es dabei: vier kerngesunde, stattliche Kastanienbäume von enormem ökologischem Wert werden gefällt. Die Verwaltung und die Mehrheit im Umweltausschuss befürchtet, dass sich die Situation weiter verschlechtern könnte, wenn man die Bäume stehen lässt. Sie ließen sich nicht davon überzeugen, dass - wie uns mehrere Experten im Vorfeld bestätigten - bei Kastanien dieses Alters kaum noch Hauptwurzeln gebildet werden....

Und wieder wird Lebensraum für Tiere vernichtet, müssen wertvolle CO2-Speicher, Schattenspender, Kühlanlagen, Schadstofffilter, Lärmreduzierer und Nektar-Lieferanten weichen, weil Straßen und Wege Vorrang haben. Wann erkennen wir endlich den Wert von Bäumen? ....

Bericht über die Sitzung:

Hilpoltsteiner Kurier, 14.5.2021

 

 

Neben unserem Vorschlag, den Gehweg aufzulösen und die Straße auf gesamter Länge zu verschmälern (siehe Antrag) hatten wir in der Sitzung noch eine weitere, sehr einfache Lösung in die Diskussion gebracht: Gehweg auflösen und bei den zwei betroffenen Bäumen die Baumscheiben vergrößern und Straßenbuchten anlegen (s. Foto unten als Beispiel). Diese Variante wäre mit rund 13.000 Euro die günstigste gewesen . Die Verschmälerung auf ganzer Länge hätte sich nach Angaben der Verwaltung auf etwa 40.000 belaufen. Die Variante mit Baumfällung kostet die Gemeinde nun rund 50-60.000 Euro.  

(Beispielfoto)

 

Antrag: Änderung der Garagen- und Stellplatzsatzung

Antrag: Änderung der Garagen- und Stellplatzsatzung

eingereicht für den Bauausschuss 

die Fraktionen im Marktgemeinderat waren aufgerufen, Vorschläge zur Modernisierung der Stellplatzsatzung einzubringen. Wir haben dazu einen Antrag eingereicht, in dem wir folgende Änderungen vorschlagen: 

  1. Die Stellplatzsatzung wird um Angaben zu Fahrradabstellplätzen ergänzt. Die Ergänzungen sollen die Zahl, die erforderliche Größe, die Lage und Ausstattung der nachzuweisenden Fahrradabstellplätze in Abhängigkeit vom jeweiligen Bauvorhaben festlegen. Zur Orientierung dienen die Empfehlungen des ADFC-Bayern.
  2. §5 der Satzung wird ergänzt um Abs. (5): Entstehen bei Nachverdichtungsmaßnahmen an Bestandsbauten zusätzliche Wohneinheiten (z.B. durch Ausbau von Dachböden, Aufstockungen, Teilung von Wohnungen) und können die zusätzlich erforderlichen KFZ-Stellplätzen nicht zur Verfügung gestellt werden, verzichtet die Marktgemeinde auf eine Stellplatzablöse.
  3. §3 wird ergänzt um (4): Flachdächer oder flach geneigte Dächer (0-5°) von Garagenanlagen ab 2 Stellplatzeinheiten sind extensiv zu begrünen.
  4. §3 wird ergänzt um (5): Ab einer Anzahl von 10 notwendigen Stellplätzen sind bei Wohngebäuden bei jedem Stellplatz, bei Nicht-Wohngebäuden bei jedem fünften Stellplatz die baulichen Voraussetzungen für eine jederzeitige Ausstattung mit einer Elektroladestation vorzusehen, die mindestens die Anforderungen als Normalladepunkt für Elektroautos gemäß § 3 der Ladesäulenverordnung erfüllt.

 

Begründungen:

Zu 1:

Sichere, trockene und gut erreichbare Abstellmöglichkeiten für Fahrräder sind ein wichtiger Baustein, um das Mobilitätsverhalten zu verändern. In Allersberg gibt es erste Ansätze für mehr Fahrradfreundlichkeit mit den Abstellanlagen am Bahnhof und der Entwicklung eines Radverkehrskonzepts. Um die Situation nachhaltig zu verbessern ist aber ein grundsätzliches Umdenken nötig: Die Radinfrastruktur muss bei künftigen Bauvorhaben von vornherein mitgedacht werden. Am besten lässt sich das durch eine Erweiterung der Stellplatzsatzung erreichen. Das gibt Planungssicherheit und schützt vor willkürlichen Festsetzungen. Um den Aufwand für die Verwaltung gering zu halten, können sich die Anpassungen bzgl. Fahrradstellplätze an der Mustersatzung des ADFC Bayern und den Satzungen der Städte Germering oder Bobingen orientieren (https://bayern.adfc.de/politik).

Zu 2:

Nachverdichtung hat bei der Schaffung von neuem Wohnraum Vorrang vor der Neuversiegelung von Flächen. Um Baumaßnahmen an Bestandsbauten zu fördern, die ohne Flächenverbrauch zu mehr Wohneinheiten führen, sollten diese von der KFZ-Stellplatzablöse ausgenommen werden. Gerade bei 2 kleineren Baumaßnahmen (z.B. freie Geschosse in einem ehemaligen Einfamilienhaus) kann die Stellplatzsatzung ein Hindernis sein, zusätzlichen Wohnraum zu schaffen. Auch Negativeffekte wie Baumfällungen für die Schaffung von Stellplätzen könnten mit der Ausnahmeregelung vermieden werden.

Zu 3:

Durch eine Dachbegrünung lässt sich die Oberflächenversiegelung durch den Stellplatz zumindest teilweise ausgleichen. Das Niederschlagswasser kann verzögert ablaufen, wodurch Kanalisation und Kläranlagen weniger belastet und Schäden durch Starkregenereignisse minimiert werden. Eine einfach intensive Begrünung leistet zudem einen Beitrag zum Erhalt der Artenvielfalt.

Zu 4:

Um E-Mobilität zu fördern, verpflichtet das Gebäude-Elektromobilitäts-Infrastruktur-Gesetz (GEIG) Eigentümer dazu, bei Neu- oder Umbau von Wohn- und Gewerbegebäuden die nötige Leitungsinfrastruktur bereitzustellen: Bei Wohngebäuden mit mehr als zehn Stellplätzen sind alle Stellplätze mit Schutzrohren für Elektrokabel auszustatten, bei Nicht-Wohngebäuden mit mehr als zehn Stellplätzen jeder fünfte Stellplatz. Im Sinne einer vorausschauenden Entwicklung sollten diese Vorgaben schon jetzt als Mindeststandards in die Stellplatzsatzung übernommen werden.
 

Download:

Antrag auf Anpassung der Garagen- und Stellplatzsatzung, 21.4.2021  (PDF)

 

Antrag: Beheizung der Freibadbecken

Antrag: Beheizung der Freibadbecken

behandelt im Sonderausschusses am 19. April 2021

Im Hinblick auf die anstehende Sanierung des Freibads hat die SPD-Fraktion beantragt, eine Wirtschaftlichkeitsrechnung zu erstellen, bei der die bisher favorisierte Heizlösung (Solar-Absorber mit Gasheizung) mit einer Alternativlösung aus Photovoltaik und Luft-Wasser-Wärmepumpe verglichen wird. Dazu haben wir einen Ergänzungantrag eingereicht: 

  1. Bei der Erstellung der Wirt­schaft­lichkeitsrechnung für eine PV-Anlage mit Speicher und Wärme­pumpe werden Einnahmen durch Netzeinspeisung sowie eine mögliche Förderung über die NKI (finanzschwache Gemeinden: 100 Prozent) berücksichtigt.
  2. Um von den erhöhten Förderquoten für die investive Maßnahme zu profitieren, wird vorsorg­lich bis 30.4.2021 eine Projektskizze bei der NKI eingereicht.
  3. Geprüft wird zudem die Wirtschaftlichkeit einer Abdeckung für einzelne oder alle Becken.
     

Begründung:

Eine PV-Anlage liefert außerhalb der Badesaison weiterhin Strom, der ins Netz eingespeist werden kann. Dadurch können Einnahmen generiert und die Unterhaltskosten reduziert werden. Der hohe elek­trische Energiebedarf für Pumpen und Regelungs­technik kann ebenfalls mit der PV-Anlage abge­deckt werden. Die Betriebskosten könnten damit geringer ausfallen als bei den Absorbern. Wird das Freibad vom KU betrieben, wäre auch eine Cloudstrom-Lösung möglich (z.B. Sonnen, Senec, etc.).

Die höheren Investitionskosten für die PV-Variante lassen sich ggfs. durch eine Förderung als Mo­dell­projekt im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) auffangen: Für 2021 wurde die Förder­quote auf bis zu 80 % erhöht, finanzschwache Kommunen sind von der Pflicht zur Erbringung einer Eigenbeteiligung befreit. Um von den erhöhten Quoten zu profitieren, ist eine Projektskizze bis 30. April 2021 einzureichen.

Eine Beckenabdeckung kann Wärmeverluste durch Verdunstung, Konvektion und Strahlung erheblich reduzieren. Wie hoch die Einsparung ist, hängt ab von der Dauer der Badesaison, der täglichen Ab­deck­zeit, der Wassertemperatur und der Beckenlage. Eine Halbierung des Energiebedarfs ist möglich. Unter günstigen Umständen amortisiert sich eine Abdeckung so bereits nach fünf bis zehn Jahren.

Die genannten Faktoren sollten bei der Planung der Beckenbeheizung berücksichtigt und die lang­fristig wirtschaftlichste Variante gewählt werden. Gleichzeitig wäre die PV-Variante gegenüber der Kombination Absorber/Gasheizung auch 100% CO2-neutral – ein Aspekt, der mit Blick auf die ange­strebte Klimaneutralität Deutschlands bei solchen Projekten ebenfalls eine Rolle spielen muss.
 

Download:

Ergänzungsantrag zur Freibad-Beheizung, 13.4.2021  (PDF)

Antrag der SPD zur Prüfung der Wirtschaftlichkeit einer PV-Anlage, 19.3.2021 (PDF)

 

Konzeptskizze: Nutzung des Gilardi-Hauses

Konzeptskizze: Nutzung des Gilardi-Hauses

behandelt im Marktgemeinderat am 22. März 2021

Das Gilardi-Anwesen soll lebendiger, sozialer und kultureller Mittelpunkt Allersbergs sein. Ein touristischer Anziehungspunkt und ein Ort der Begegnung für Jung und Alt, der zur Stärkung und Belebung des Ortskerns beiträgt. Um das zu erreichen, schlagen wir folgende Nutzung vor. 

Konzeptskizze der Grünen-Frakion: Nutzung des Gilardi-Hauses (PDF)

 

Antrag: Einbindung des Gilardi-Vereins in die Beratungen zum Nutzungskonzept

Antrag: Einbindung des Gilardi-Vereins in die Beratungen zum Nutzungskonzept

eingereicht für die Sitzung des Marktgemeinderats am 15. März 2021, behandelt am 22. März 2021

Wir beantragen, dass der Verein zur Sanierung und Förderung des Gilardi-Anwesens Allersberg e.V. bei den im Marktgemeinderat anstehenden Beratungen zum Nutzungskonzept eng eingebunden und beteiligt wird. Denn es ist originäres Ziel des Vereins, die Marktgemeinde Allersberg bei der Sanierung und zeitgemäßen Nutzung des Gilardi-Anwesens zu unterstützen. Das immense Detailwissen aus der langjährigen Begleitung des Marktes solte nicht ungenutzt bleiben.

Antrag zur Beteiligung des Gilardi-Vereins (PDF)

Antrag: Grundstücksvergabe in den Wohnbaugebieten

Antrag: Grundstücksvergabe in den Wohnbaugebieten

behandelt am 15. Februar 2021 im Sonderausschuss

Unsere Fraktion hat eine Nachjustierung des Vergabeverfahrens beantragt: Das Einheimischen-Modell sollte mit einem Kontingent von mindesten 50% der Wohnbauflächen als zusätzliche Runde in die Vergabekriterien aufgenommen werden.

Am 1.2.2021 wurde das Vergabeverfahren für Wohnbauflächen in Keinzel II und St. Wolfgang bekannt gegeben. Es besteht aus drei Vergaberunden:

1. Runde: Vergabe an interessierte Alteigentümer der Grundstücke,
2. Runde: Interessenten, die Grundstücke als Tauschflächen einbringen können,
3. Runde: offenes Losverfahren.

Die beschlossenen Kriterien sind in der Bevölkerung zum Teil auf Unverständnis und Ablehnung gestoßen. Es ist u.a. die Rede davon, dass Bürger:innen, die bereits Grundbesitz haben, bevorzugt würden.

Unsere Fraktion sieht das ähnlich. Wir hatten schon im November für ein europarechtskonformes Einheimischenmodell votiert. Dabei werden Grundstücke anhand eines Punktekatalogs vergeben, der soziale Kriterien (z.B. Kinderzahl, Einkommensobergrenzen, Behinderungsgrad) und die Ortsgebundenheit berücksichtigt. Viele Gemeinden wenden ein solches Modell an, um junge, ortsansässige Familien zu halten und ihnen Wohnraum in der eigenen Gemeinde zu ermöglichen. Das wurde damals leider abgelehnt.

Für die Sitzung am 15.2. haben wir - gemeinsam mit der SPD-Fraktion - erneut eine Nachjustierung beantragt: Das Einheimischenmodell sollte mit einem Kontingent von mindesten 50% der Wohnbauflächen als zusätzliche Runde in die Vergabekriterien aufgenommen werden.

 Antrag zum Vergabeverfahren (PDF)

Ergebnis:

Auch der Änderungsantrag wurde in dieser Form abgelehnt. Es bleibt bei dem im November beschlossenen Verfahren.

Weitere Informationen:

Bericht über das Vergabeverfahren, Donaukurier 4.2.2021

 

Antrag: Vergabeverfahren für die Gewerbegebiete

Antrag: Vergabeverfahren für die Gewerbegebiete

behandelt am 15. Februar im Sonderausschuss 

Unser Fraktionsmitglied Tanja Josche hat beantragt, dass der Gemeinderat Einsicht in alle Bewerbungen erhält und auf Basis des Kriterienkatalogs entscheidet, an wen die Flächen in West 1 verkauft werden. Sie begründet den Antrag damit, dass ein Drittel der Flächen im Besitz der Marktgemeinde sind, zwei Drittel im Besitz des KU. Somit müssen über den Verkauf beide Gremien mitentscheiden. Wie genau das ablaufen soll, ist aber bisher nicht geregelt. Möglich ist, dass die Entscheidung im KU fallen soll und der Marktrat nur noch dem Verkauf zustimmen oder ihn ablehnen kann.

Nach Ansicht der Grünen sollte eine Entscheidung dieser Tragweite aber von denjenigen getroffen werden, die die Bürger:innen als ihre Vertreter:innen in den Rat gewählt haben. Und dabei müssen alle Optionen auf den Tisch. Denn nur so könne der Rat seiner Aufgabe gerecht werden und die beste Lösung für Allersberg finden.

 Antrag zum Vergabeverfahren (PDF)

 

Ergebnis:

Der Antrag wurde in dieser Form abgelehnt. Beschlossen wurde stattdessen, dass es für West I ein "enges und transparentes Zusammenwirken" von KU und Gemeinderat geben soll. Das ist aufgrund der Besitzverhältnisse zwar nachvollziehbar, für viele Bürger:innen dürfte es dennoch eine Überraschung sei. Denn in den vergangenen Monaten hieß es immer wieder: "Einzig und allein der Marktgemeinderat entscheidet, wer sich in den Gewerbegebieten niederlasse".

Wie soll nun das "enge Zusammenwirken" aussehen? Der Bürgermeister stellte den Ablauf so dar, "dass vom KU das Auswahlverfahren erfolgt und der Marktgemeinderat einen Empfehlungsbeschluss mittragen müssen. Wenn der Markt seinen Grundstücksanteil nicht verkaufen wolle, können auch das KU seinen Anteil nicht verkaufen." Im Klartext wird damit bestätigt, dass letztlich der Gemeinderat nur noch dem Vorschlag des KU zustimmen oder ablehnen kann.

Eines aber ist auf jeden Fall positiv: Die Markträte werden sich durch Einsicht in die Unterlagen zumindest selbst ein Bild von den Bewerbern machen können... 
 

Weitere Informationen:

Bericht zum Antrag in der Hilpoltsteiner Zeitung, 13.2.2021

Bericht in der HIZ, nachdem der Antrag abgelehnt wurde, 18.2.2021

 

Antrag: Ein Baum für jedes Neugeborene

Antrag: Ein Baum für jedes Neugeborene

behandelt im Umweltausschuss am 25.1.2021

Bäume sind Sinnbild des Lebens und werden nach alter Tradition häufig zur Geburt eines Kindes gepflanzt. Mit der Initiative „Baum fürs Baby“ wollen wir an diesen Brauch anknüpfen, ein Zeichen setzen für die Familienfreundlichkeit unserer Ge­mein­de und gleichzeitig einen wichtigen Beitrag zum Klima- und Artenschutz leisten. Wir beantragen, dass für jedes neugeborene Kind die Eltern einen Gutschein für einen Obstbaum erhalten, den sie im eigenen Garten pflanzen können. Steht kein Garten zur Verfügung oder wird auf das Geschenk verzichtet, pflanzt die Gemeinde stellvertretend auf einer öffentlichen Fläche einen Baum.

 Antrag: Ein Baum für jedes Neugeborene (PDF)

Ergebnis:

Unser Antrag wurde angenommen, allerdings mit einer Einschränkung: Den Baum wird es nur für jene Familien geben, die ihn auch im eigenen Garten pflanzen können. Unser Vorschlag, dass für Familien ohne Garten die Gemeinde stellvertretend einen Baum pflanzt, lehnte man ab. Zu viel Aufwand fürs Pflanzen und Pflegen sei das. Das trübt unsere Freude über den erfolgreichen Antrag schon ein wenig. Denn es ist erstens nicht fair gegenüber jenen Familien, die keinen Garten haben. Und zweitens zeigt es, dass Bäume doch vor allem als Kostenfaktor gesehen werden und nicht als für unser Leben unverzichtbare Sauerstoffproduzenten, CO2-Schlucker, Schattenspender etc., in die es sich zu investieren lohnt.

Wir werden uns hier weiter um eine Lösung bemühen! So könnte man es für die Familien ohne Garten zum Beispiel handhaben wie in der Stadt Roth: Dort befinden sich auf der Liste der Obstbaumsorten, aus denen man auswählen kann, auch solche, die sich auch gut im Kübel auf dem Balkon ziehen lassen.

Und für die Familien, die auch das nicht beanspruchen, übernimmt die Gemeinde das Pflanzung und forstet zum Beispiel brachliegende Fläche auf. Einige Familien wäre hier sicher auch bereit, "ihren" Baum in den Sommermonaten mal zu gießen, so dass der Aufwand für die Gemeinde gering bleibt. Und Förderungen des Freistaats fürs Aufforsten gibt es auch. 

Wir bleiben dran! 
 

Weitere Infos und Beispiele anderer Gemeinden:

Bericht über die Diskussion unseres Antrags im Umweltausschuss, 
Artikel im Hilpoltsteiner Kurier, 29.1.2021 (die Kosten wäre nicht so hoch, wie im Artikel genannt: Wir hatten 2-3jährige Obstbäume vorgeschlagen, die schon für 30 bis 40 Euro zu haben sind)

Ähnlicher Antrag im Hilpoltsteiner Stadtrat, 
Hilpoltsteiner Kurier, 27.1.2021

Aktion "Baum fürs Baby" in Roth,
Post in der Facebook Gruppe "Rother Runde", 29.1.2021 (hier als Screenshot)

Baby-Wald der Gemeinde Stuhr,
Bericht im Weser Kurier vom 19.11.2017

Antrag: Baumbewässerung mit Gießsäcken

Antrag: Baumbewässerung mit Gießsäcken

behandelt am 25.1.2021 im Umweltausschuss

Die Sommer werden immer heißer und trockener. Darunter leiden auch viele Straßenbäume in Allersberg, vor allem die Jungbäume, deren Wurzeln noch nicht bis in tiefere Schichten reichen. Um Sie zu bewässern, beantragen wir die Anschaffung von Gießsäcken. Sie geben das Wasser tröpfchenweise an den Boden ab, so dass es nicht ungenutzt versickern kann, wie das häufig beim Gießen mit dem Schlauch der Fall ist. Das hilft den Bäumen, reduziert den Wasserverbrauch und spart den Bauhof-Mitarbeitern viel Zeit. 

 Antrag: Gießsäcke für junge Straßenbäume in Allersberg (PDF)

 

Ergebnis:

Der Leiter der Umweltverwaltung befürwortete unseren Antrag und berichtete von den Erfahrungen der Stadt Roth, die Gießsäcke seit zwei Jahren bei Jungbäumen einsetzt. Die zusätzliche Bewässerung sei sinnvoll und gut. Er schlug als Alternative zu unserem Antrag einen Test mit zunächst 10 Gießsäcken vor, um diese Form der Bewässerung auszuprobieren. Leider fand weder unser Antrag noch sein Vorschlag eine Mehrheit.

 

Antrag: Informationen aus dem Kommunalunternehmen

Antrag: Informationen aus dem Kommunalunternehmen

behandelt am 15.1.2021 im Sonderausschuss des Marktgemeinderats

Die Satzung des Kommunalunternehmens Allersberg sieht vor, dass der Verwaltungsratsvorsitzende dem Marktgemeinderat "auf Verlangen Auskunft über alle wichtigen Angelegenheiten des Kommunalunternehmens" gibt. Da die letzte Information bereits eine Weile zurückliegt und damals die Jahresabschlüsse noch nicht vorlagen, haben wir erneut einen Bericht beantragt. 

Antrag: Informationen aus dem Kommunalunternehmen (PDF)

 

Ergebnis:

Der Antrag wurde im nicht-öffentlichen Teil der Sitzung behandelt und abgelehnt.

2020

2020

Initiative: Ideen für ein Radwegekonzept

Initiative: Ideen für ein Radwegekonzept

Anregungen der Allersberger Bürger*innen


Die Fraktion hat sich zusammen mit dem Ortsverband und einigen Bürger*innen Gedanken darüber gemacht, wie Allersberg fahrradfreundlicher werden kann. Die Ideen wurden an die Verwaltung übergeben, damit sie in das zu entwickelnde Radwegekonzept für die Marktgemeinde einfließen können
.
 

In der Marktgemeinde Allersberg ist Radfahren an vielen Stellen sehr gefährlich. Entlang wich­tiger Verbindungsstraßen fehlen Radwege, so dass Radfahrende sich auf engen, viel befahrenen Straßen den Raum mit PKWs teilen müssen. Es sind zwar in den vergangenen Jahren bereits einige Radwege an Staats- und Kreisstraßen entstanden, doch es gibt noch viele Lücken, wo die Sicherheit von Radfahrenden gefährdet ist.

Innerorts sind Straßen und Wege nicht auf ein gleichberechtigtes Miteinander aller Verkehr­steilnehmer ausgerichtet, sondern überwiegend auf den motorisierten Verkehr. Es fehlt teil­weise eine klare Streckenführung, und auch die Infrastruktur (Ladestationen, Stellplätze) ist ausbaufähig.

Die Lebensqualität in einer Gemeinde wird wesentlich davon bestimmt, wie attraktiv Radfahren und Zu-Fuß-Gehen sind, denn ein großer Anteil unserer Mitbürger*innen ist auf diese Art der Fortbewegung angewiesen. Wir GRÜNE setzen uns deshalb für eine fahrrad- und fußgänger­freundliche Infrastruktur ein – einerseits um die Lebensqualität für alle zu verbessern, anderer­seits weil Radfahren und Zu-Fuß-Gehen flächen- und ressourcenschonend sind, keine Lärm- und Schadstoffemissionen verursachen und zur CO2-Emissionsreduzierung beitragen. Wir begrüßen deshalb den Beschluss des Marktgemeinderats aus dem Juni, die Verwaltung mit der Entwicklung eines innerörtlichen Radwegekonzepts zu beauftragen.

Bei der Erstellung eines solchen Konzepts ist die Beteiligung der Bürger*innen sehr wichtig, da sie aus ihrem Alltag die Problemstellen gut kennen. Der Ortsverband der GRÜNEN hat deshalb am 4.9.2020 zu einer Radtour durch den Ort eingeladen, um sich einige Strecken und Stellen genauer anzusehen und Möglichkeiten für Verbesserungen zu diskutieren. Diese sind im Folgenden aufgeführt. Darüber hinaus enthält dieses Dokument Anregungen von Bürger*innen, die sich telefonisch, per Mail oder per Facebook gemeldet haben.

Es ist Aufgabe der Gemeindeverwaltung, die Rahmenbedingungen zu schaffen, dass sich unsere Bürger*innen sicher fortbewegen können. Wir hoffen, mit diesem Dokument einige Anregungen für eine fahrradfreundlichere Gemeinde liefern zu können. Es erhebt selbstverständlich weder Anspruch auf Vollständigkeit noch auf fachliche Richtigkeit – dazu wäre eine professionelle Analyse durch Fachplaner erforderlich.

Allen Mitbürger*innen ein herzliches Dankeschön für ihren Input und ihr Engagement!

Ideensammlung - Radwegekonzept für Allersberg (PDF)

 

Anfrage: Verpachtung landwirtschaftlicher Nutzfläche

Anfrage: Verpachtung landwirtschaftlicher Nutzfläche

behandelt am 25.1. im Umweltausschuss 

Rund 40 Prozent der Gemeindefläche Allersbergs sind der Kategorie landwirtschaftliche Fläche zuzuordnen. Da es sich bei gemeindlichen Flächen um öffentliches Eigentum der Bürger*innen Allersbergs handelt, die ein begründetes Interesse an Informationen haben, bitten wir um Beantwortung einiger Fragen zur Gestaltung der Pachtverträge.

Anfrage: Verpachtung landwirtschaftlicher Fläche (PDF)

Anfrage: Kommunales Klimaschutznetzwerk

Anfrage: Kommunales Klimaschutznetzwerk

behandelt am 25.1.2021 im Umweltausschuss

Anfang September 2020 wurde im Landkreis Roth ein "kommunales Klimaschutznetzwerk" gegründet, an dem sich auch die Marktgemeinde Allersberg beteiligt. Ziel dieses Netzwerks ist es, den fachlichen Austausch zwischen den Kommunen zu Klimaschutzprojekten zu fördern. Die Gründung steht im Zusammenhang mit der Entscheidung, das 2013 erstellte integrierte Klimaschutzkonzept in Form eines digitalen Energienutzungsplans fortzuschreiben. In dem Zusammenhang bittet unsere Fraktion um Beantwortung einiger Fragen.

Anfrage: Beteiligung Allersbergs am kommunalen Klimaschutznetzwerk (PDF)

Antrag: Beschaffung von Luftreinigern für Kitas und Schulen

Antrag: Beschaffung von Luftreinigern für Kitas und Schulen

Behandelt in der Sitzung des Marktgemeinderats 19.10.2020

Um Corona-Infektionen in Schulen und Kitas zu vermeiden, hat die Bayerische Staatsregierung am 2.10.2020 ein neues Förderprogramm angekündigt: Mit bis zu 50 Millionen Euro will sie die Anschaffung von CO2-Sensoren und mobilen Luftreinigern unterstützen. Gerade für die bevorstehenden Herbst- und Wintermonate gelten diese technischen Mittel als wichtige Instrumente, um die Ansteckungsgefahr in Innenräumen zu senken. Unsere Fraktion beantragt, dass der Markt Allersberg kurzfristig den Bedarf an CO2-Sensoren und mobilen Luftreinigern in unseren Schulen und Kindertagesstätten ermittelt, als Sachaufwandsträger der Mittel- und Grundschule die dort benötigten Geräte so schnell wie möglich beschafft und zudem die Einrichtungen in kirchlicher Trägerschaft bei der Beschaffung von Geräten für ihre Gruppenräume unterstützt.

Ergebnis:

Unser Antrag wurde abgelehnt. Als Begründung führte die Verwaltung u.a. an, dass die Lehrer auch ohne CO2-Messgeräte wüssten, wann sie lüften müssen, schließlich gäbe es Lüftungskonzepte des Kultusministeriums. Dass Luftreiniger technisch noch nicht ausgereift seien (Studien, die das Gegenteil belegen, s.u.). Dass noch nicht klar sei, wie hoch die Förderquote sei (obwohl das Ministerium in seiner Pressemeldung schon Beträge nannte). Dass Luftreiniger nur gefördert würden, wenn nicht gelüftet werden kann (was nicht ganz korrekt ist: in der Förderrichtlinie steht, dass sie "vor allem" in diesen Fällen gefördert werden, aber nicht "ausschließlich"). 

ABER: Schon wenige Tage nach dem Beschluss kam es offenbar zu einem Sinneswandel. Die Verwaltung verkündete über die Facebook-Seite des Bürgermeisters, dass ein Antrag auf Förderung von CO2-Messgeräte gestellt wurde. Auch wenn wir das nicht ganz verstehen, freuen uns natürlich, dass zumindest diese Geräte nun doch beschafft werden!

 

Weitere Informationen:

Hintergründe:

Unser Antrag im Wortlaut: Beschaffung von Luftreinigern für Kitas und Schulen (PDF)

Förderrichtlinie Bayern für CO2-Sensoren (PDF) >> Anschaffungskosten werden komplett erstattet bis max. 180 Euro pro Gerät, wenn man von einem Gerät pro Klasse mit 25 Schülern ausgeht. Bei den Luftreinigern sind es bis zu 100% bzw. 3.500 Euro pro Raum. Einen Mindesteigenanteil für die Gemeinden gibt es nicht. 

Beitrag bei Monitor, ARD, 22.10.2020 >> "Raumluftfilter sind in Klassenräumen eine wichtige Ergänzung zum Lüften" 

Beitrag NDR, 14.9.2020: Coronavirus: Was bringen Luftreiniger an Schulen?

Beitrag Süddeutsche Zeitung, 2.10.2020: Ministerium fördert Luftfilter und CO2-Ampeln für Schulen


Zeitungsbericht zur Sitzung:

Artikel im Hilpoltsteiner Kurier vom 21.10.2020

Prüfantrag: Übertragung/Aufzeichnung von Sitzungen

Prüfantrag: Übertragung/Aufzeichnung von Sitzungen

Behandelt in der Sitzung des Marktgemeinderats 20.7.2020

In Zeiten von Corona sollten möglichst wenig Zuhörer bei den Sitzungen des Marktrats und der Ausschüsse anwesend sind, um die Ansteckungsgefahr mit dem Virus zu minimieren. Aber auch zu "normalen" Zeiten ist es längst nicht jeder/m Bürger/in möglich, ihr Recht auf Information und Teilhabe an demokratischen Prozessen wahrzunehmen - dazu gehören beispielsweise Menschen mit Behinderungen oder Personen, die Angehörige betreuen. Mit unserem Antrag wollen die Möglichkeit eines Livestream oder einer Aufzeichnung der Sitzung prüfen lassen, damit man Sitzungen einfach von zu Hause aus verfolgen kann. 

Ergebnis:

Der Antrag wurde abgelehnt. Wir bekamen nicht einmal Gelegenheit, ihn selbst vorzustellen. Stattdessen führte die Verwaltung eine Reihe von möglichen Problemen im Hinblick auf den Datenschutz sowie vermeintlich hohe Kosten ins Felde. Sie bezog sich allerdings in ihrem 15-minütigen Vortrag ausschließlich auf Video-Streaming. Dabei hatten wir explizit auch Tonaufnahmen als Alternative vorgeschlagen: Die Technik dafür ist bereits vorhanden, so dass kaum zusätzliche Kosten entstehen würden. Und Persönlichkeitsrechte lassen sich leichter wahren, weil z.B. nicht versehentlich ein Zuschauer ins Bild geraten kann. So hätte man es den Allersbergern recht leicht ermöglichen können, von zu Hause aus die Sitzungen zu verfolgen oder sie am nächsten Tag anzuhören - im Sinne einer transparenten Politik und um das Infektionsrisiko in Corona-Zeiten gering zu halten. Aber dazu wird es jetzt nicht kommen - schade.

Weitere Informationen:

Prüfantrag: Übertragung/Aufzeichnung von Sitzungen (PDF)

Nachbericht zur Sitzung im Hilpoltsteiner Kurier vom 30.7.2020

 

Antrag: Erstellung eines Baumschutz- und Grünflächenkonzepts

Antrag: Erstellung eines Baumschutz- und Grünflächenkonzepts

Behandelt in der Sitzung des Umweltausschusses am 15.7.2020

Die GRÜNEN-Fraktion hat einen Antrag zur Erstellung eines Pflegekonzepts für kommunale Grünflächen und Baumbestände eingereicht. Im Konzept sollen Regeln definiert werden, um die Flächen wirtschaftlich, fachgerecht und ökologisch zu bewirtschaften. Ziel ist, es das Netz an ökologisch wertvollen Flächen zu vergrößern, damit mehr Lebensräume für Tiere und Pflanzen entstehen.  

Ergebnis: 

Der Antrag wurde angenommen. Das Pflegekonzept soll aber erst nach Abschluss des Projekts "Kommunale Diversität", an dem sich derzeit verschiedene Landkreis-Gemeinden beteiligen, erstellt werden, um ggfs. Erkenntnisse daraus einfließen zu lassen.

Weitere Informationen:

Unser Antrag im Wortlaut: Erstellung eines Baumschutz- und Grünflächenkonzepts (PDF)

Zeitungsbericht zur Sitzung im Hilpoltsteiner Kurier vom 17.7.2020

 

Vergrößerung der Baumscheiben vor dem Anwesen Gilardistraße Nr. 5

Antrag für die Sitzung des Umweltausschusses am 15.7.2020  

In einem zweiten Antrag für die Sitzung am 15.7. wollen wir erreichen, dass die Baumscheiben der Bäume vor dem Anwesen Gilardistraße 5 vergrößert werden, um die Durchlässigkeit des Bodens zu verbessern und so die Überlebenschance für die Bäume zu erhöhen. 

Antrag: Vergrößerung der Baumscheiben vor dem Anwesen Gilardistraße Nr. 5 (PDF)

Ergebnis: Antrag angenommen. Die Pflastersteine werden vorsichtig entfernt, die Baumscheiben mit losen Randsteinen eingefasst und Wild-/Blühpflanzen ausgesät.    


Innerörtliches Radwegenetz und Shuttle-Bus zum Bahnhof

Stellungnahme zur Marktgemeinderatssitzung vom 29.6.2020

Stellungnahme: Anträge der SPD hinsichtlich eines kostenlosen Shuttlebusses und eines Radwegenetzes (PDF)


Situation der Schulen und Kitas in der Corona-Krise

Anfrage für die Marktgemeinderatssitzung vom 29.6.2020

Anfrage: Situation der Allersberger Schulen und Kitas in der Corona-Krise (PDF)

 


Informationen aus dem Kommunalunternehmen

Antrag für die Marktgemeinderatssitzung vom 25.5.2020

Antrag: Information über Geschäftstätigkeiten und Finanzlage des Kommunalunternehmens (PDF)

Ergebnis: Antrag abgelehnt mit 11 zu 9 Stimmen. Die Fraktionen von FW und ABF haben geschlossen dagegen gestimmt, dass der Verwaltungsratsvorsitzende den Marktgemeinderat über die Angelegenheiten des KU informiert.... Dafür gestimmt haben alle anwesenden Markträte von CSU, SPD und Grünen.

Wo du uns treffen kannst:

Grüner Stammtisch

Ihr habt Fragen an die Grünen oder möchtet mit uns über aktuelle politische Themen diskutieren? Dann kommt zu unserem monatlichen Stammtisch! 

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