Bündnis 90/Die Grünen

im Landkreis Roth

2012, August

Die Grünen in Georgensgmünd, dort auch gelegentlich als "Gruppierung" bezeichnet, finden, dass die Gemeinde ein Zeichen in Sachen Meldegesetz setzen sollte. Wir möchten uns nicht auf die Entscheidungen des Bundesrats verlassen. Eindrucksvoll hat der Bundestag bewiesen, wozu man dort fähig ist. Und wozu nicht. Wir wollen Sicherheit für unsere Bürger. Deshalb haben wir uns einmal mehr an die Führung unserer Gemeinde gewendet und darum gebeten, dass Bürgermeister und Gemeinderat zur Sicherheit der Bürger Georgensgmünds beschließen mögen:

Der Bürgermeister setzt sich sowohl über die kommunalen Spitzenverbände, aber auch über die Bayerische Staatsregierung dafür ein, dass das geplante „Gesetz zur Fortentwicklung des Meldewesens (MeldFortG)“ in der jetzigen Fassung nicht verabschiedet wird. Insbesondere der umstrittene § 44 „Einfache Melderegisterauskunft“ mit der pauschalen Möglichkeit des Weiterverkaufs der Datensätze der Bürgerinnen und Bürger auch für gewerbliche Zwecke wird energisch abgelehnt. Der Bürgermeister tritt auch dafür ein, dass aus der jetzigen „Widerspruchslösung“ eine „Einwilligungslösung“ für die Weitergabe von personenbezogenen Daten wird.

Unabhängig von der Positionierung des Bundesrates lehnt die Gemeinde Georgensgmünd den Weiterverkauf von Datensätzen – vor allem für gewerbliche Zwecke - grundsätzlich ab. Dies ermöglicht die Formulierung in § 44, die davon ausgeht, dass eine Behörde die Daten weitergeben „darf“ - aber eben nicht muss. Es besteht somit kein Anspruch der Privatwirtschaft, Datensätze abzukaufen.

Begründung:

Datensätze der Bürgerinnen und Bürger sind keine erweiterte Vorratsdatenspeicherung für die Privatwirtschaft. Der generelle Zugriff der Privatwirtschaft auf die Meldedaten der BürgerInnen muss verhindert werden. Bürgermeister Schwarz wird deshalb gebeten, sich über alle in Frage kommenden politischen Ebenen für eine Änderung des umstrittenen Gesetzesentwurfs einzusetzen.

Auch sollten Bürger bzw. Bürgerinnen aktiv einwilligen, wenn keine Einwände hinsichtlich eines Datenverkaufs bestehen. Die jetzige Regelung, dass jede Bürgerin bzw. jeder Bürger aktiv widersprechen muss, ist nur die Grundlage für den jederzeitigen Verkauf der Daten.

Die Gemeinde Georgensgmünd sollte hier ein Zeichen setzen.

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