Geplantes ICE-Werk: Bis 30. Juni können Bürger*innen Einwände vorbringen

Das Raumordnungsverfahren zum geplanten ICE-Werk ist eröffnet. Allersberg/Harrlach ist einer von drei Standorten, die nun durch die Regierung von Mittelfranken geprüft werden. Dabei hat jede Bürgerin, jeder Bürger die Möglichkeit, Bedenken und Einwände zu äußern. Nutzt die Gelegenheit!

18.05.22 –


Das Raumordnungsverfahren zum geplanten ICE-Werk ist eröffnet. Allersberg/Harrlach ist einer der drei Standorte, welche nun durch die Regierung von Mittelfranken geprüft werden. Dabei hat jede Bürgerin, jeder Bürger die Möglichkeit, Bedenken und Einwände zu äußern. Nutzt die Gelegenheit! 

Die wichtigsten Fakten und Hintergründe haben wir hier für euch zusammengefasst:
 

Worum geht es eigentlich?

Die Deutsche Bahn baut ihr Angebot aus und benötigt neben neuen Zügen auch zusätzliche Instandhaltungswerke. Im Raum Nürnberg soll bis 2028 das zehnte Werk in Deutschland entstehen. Das Werksgelände soll 3,2 km lang und 450 m breit werden. Inklusive Gleisanlage geht man von einem Flächenbedarf von 35-45 ha aus. Geplant ist, im Werk täglich 25 Züge zu warten: Innen- und Außenreinigung, Entleerung Toiletten, Müllentsorgung, Entstörung. Arbeitsschwerpunkt ist in den Nachtstunden.
 

Was sagen die Befürwortenden?

Als zentrale Argumente nennen diejenigen, die das Werk befürworten, dass die Bahn rund 400 Millionen Euro in die Region investiert und 450 Arbeitsplätze entstehen (wobei aber laut Aussagen der DB ein Teil der Mitarbeiter aus anderen Werken verlagert werden soll).
 

Welche Standorte sind im Rennen?

Im derzeit laufenden Raumordnungsverfahren (Erklärung weiter unten) werden drei Standorte durch die Regierung von Mittelfranken geprüft: der Wald zwischen Harrlach, Allersberg und Pyrbaum (s. Karte), das Muna-Gelände in Feucht und der Wald südlich der Muna beim Jägersee. 
 

Warum wird dagegen protestiert?

Bei allen drei Standorten müssten für das Werk rund 35-45 Hektar Bannwald gerodet werden. Das ist eine enorm große Fläche: Mit dem Fahrrad würde man eine Stunde benötigen, um einmal herum zu fahren.

Entscheidend ist, dass es sich bei Bannwald um Wald handelt, der gesetzlich streng geschützt ist, weil er eine außerordentlich hohe Bedeutung für Mensch, Natur und Tierwelt hat - als Lebensraum, für den Wasserhaushalt, für die Luftreinheit. Zudem ist der Reichswald durch seine Kühlfunktion eine Art "Klimaanlage" für die Region: ein wichtiger Aspekt, weil Nürnberg vom Klimawandel stark betroffen ist und voraussichtlich einen Termperaturanstieg von 5,6 Grad erreichen wird (Klima-Report von 2021). Daneben kommen zahlreiche weitere Argumente (Zerstörung Vogelschutzgebiet, Gefährdung des Trinkwassers, Lärmbelastung ...) hinzu:

Was ist mit dem Standort am Hafen?

Der Bund Naturschutz e.V. hatte der Deutschen Bahn einen Alternativstandort am Nürnberger Hafen vorgeschlagen. Ein Teil des Hafens sollte laut der Betreibergesellschaft Bayernhafen ohnehin zugeschüttet werden, dort und auf den angrenzenden Gewerbeflächen könnte das Werk in verkleinerten Dimensionen realisiert werden. Das GVZ mit dem Schwerlastkai bliebe davon unberührt. Die Deutsche Bahn bestätigte zwar die Machbarkeit dieses Standorts, lehnt aber eine Berücksichtigung im Verfahren ab, weil "die Flächen nicht zur Verfügung stehen" (Anmerkung: Das tun sie an den anderen drei Standorten auch nicht...).

Mehr Infos dazu: Bahn hält die Errichtung des ICE-Werks im Hafen für möglich (bund-naturschutz.de)
 

Wie stehen die Grünen zu den Planungen?

Gemeinsam mit dem BN und den Bürgerinitiativen setzen wir uns als Grüne dafür ein, dass für das ICE-Werk ein Standort auf bereits versiegelter Fläche gefunden wird. Es geht nicht darum, kein ICE-Werk in der Region zu wollen, sondern um die genaue Prüfung sinnvoller Alternativstandorte. Die Klimakrise schreitet immer schneller voran, Böden trocknen aus, unsere Wälder sterben ab - gerade jetzt ist der Reichswald als grüne Lunge, Klimaregulativ und Wasserspeicher für unsere Region unverzichtbar. 
 

Was ist ein Raumordnungsverfahren?

Raumordnungsverfahren (ROV) dienen dazu, besonders bedeutsame Vorhaben auf ihre "Raumverträglichkeit" zu prüfen. Dazu muss der Bauvorhabensträger (hier die Deutsche Bahn) ausführliche Unterlagen bei der Regierung von Mittelfranken als höhere Landesplanungsbehörde einreichen. Die Regierung bewertet diese v.a. daraufhin, ob sie mit den Zielen der Regionalplanung und des Landesentwicklungsprogramms im Einklang sind. Dabei werden alle jene beteiligt, die vom geplanten Projekt betroffen sind - das sind die so genannten "Träger öffentlicher Belange" wie Kommunen, Fachbehörden und Verbände aber auch die Öffentlichkeit. Sie alle können Einwendung erheben, die die Regierung dann inhaltlich prüfen und in der Entscheidung berücksichtigen muss. 
 

Wie und wo kann man die Unterlagen einsehen?

Die Unterlagen des ROV liegen in allen betroffenen Gemeinden aus, so dass die Bürger*innen sich selbst ein Bild machen können. In Allersberg kann man in der Zeit vom 19.5. bis zum 27.6. zu den üblichen Öffnungszeiten Einsicht nehmen. In digitaler Form sind die Unterlagen auf der Website der Regierung von Mittelfranken abrufbar: 

Unterlagen zum Raumordnungsverfahren ICE-Werk (2000 Seiten!) 
 

Wie kann ich Einwände erheben?

Das ist einfacher als man denkt: Wenn ihr euch gegen einen oder alle drei Standorten aussprechen möchtet, dann könnt ihr die Einwendung entweder an die Gemeinde Allersberg richten, die diese gesammelt an die Regierung von Mittelfranken weiterleitet. Oder ihr sendet sie direkt (per Post oder E-Mail) an  die Regierung von Mittelfranken, Promenade 27, 91522 Ansbach. Die E-Mail-Adresse lautet: raumordnungsverfahren@remove-this.reg-mfr.bayern.de . Eure Stellungnahme muss bis zum 30.6.2022 eingegangen sein. 
 

Was schreibe ich in die Stellungnahme? 

Wenn ihr nicht wisst, was ihr schreiben sollt, könnt ihr einfach eine Sammeleinwendung ausdrucken (zum Beispiel von der BI Harrlach oder vom Bund Naturschutz (PDF), diese unterschreiben (und eure Familie und Freunde am besten gleich mit unterschreiben lassen) und sie dann zurücksenden an die jeweilige Organisation. Die Adressen stehen auf den Einwendungen.
 

Was kommt am Ende beim ROV heraus?

Wenn alle Unterlagen und Einwendungen geprüft wurden, legt die Regierung von Mittelfranken fest, welche/r Standort/e raumverträglich, raumverträglich mit Auflagen oder nicht-raumverträglich sind. Es wird dabei keine Rangfolge erstellt. Die Bahn kann unter allen raumverträglichen Standorten frei wählen. Dann kommt der nächste Schritt: Das Eisenbahnbundesamt leitet ein Planfeststellungsverfahren ein, an dessen Ende mit dem Planfeststellungsbeschluss eine Genehmigung (mit oder ohne Auflagen) steht.
 


Weitere Informationen:
 

Alle Unterlagen zum Raumordnungsverfahren ICE-Werk Nürnberg - Website der Regierung von Mittelfranken

Zeitungsbericht Hilpoltsteiner Kurier: Raumordnungsverfahren für geplantes ICE-Instandhaltungswerk hat begonnen 

Infoveranstaltung der Deutschen Bahn zum Raumordnungsverfahren vom 10.5.2022 (Video) - Website der DB

Reichswaldinitiativen gründen Bündnis „Rettet den Reichswald“ - Website Bund Naturschutz 

Infos zum Raumordnungsverfahren ICE-Werk - Website der DB

Infos zum Raumordnungsverfahren im Allgemeinen - Website der Regierung von Mittelfranken

 

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