Ludwig Hartmann und Barbara Fuchs nehmen sensible Standorte in den Blick

Beispiel für kommunalpolitische Fehlentscheidungen

14.08.23 –


Ende Juli besuchten Ludwig Hartmann, Spitzenkandidat der Bayerischen Grünen, und Barbara Fuchs, wirtschaftspolitische Sprecherin der Grünen Landtagsfraktion, mehrere umweltpolitisch sensible Orte in und um Allersberg: das Sandabbaugebiet bei Harrlach, das Tonabbaugebiet bei Guggenmühle, die Fläche der geplanten Logistik- bzw. Gewerbegebiete West I und West II sowie die für einen Supermarkt vorgesehene Fläche neben der Baumschule Bittner.

Im gut gefüllten Kolpingsaal berichteten sie anschließend von Ihren Eindrücken und zeigten mögliche Lösungen auf, um solchen politischen Fehlentscheidungen entgegenzuwirken.

Vier große Themen standen dabei im Fokus: der Trinkwasserschutz, die Klimafolgenanpassung, der Flächenfraß und die Ortskernbelebung.
 

1. Wasser als wichtigstes Lebensmittel besser schützen

Das Allersberger Grundwasser hat Mineralwasserqualität! Es zählt zu den reinsten und hochwertigsten in ganz Bayern, wird aber nur unzureichend geschützt. Das Wasserschutzgebiet, aus dem 200.000 Menschen in der Region mit Trinkwasser versorgt werden, ist viel zu klein dimensioniert. Würde man in Bayern ähnliche Maßstäbe ansetzen wie in anderen Bundesländern, so müsste das Wasserschutzgebiet größer ausfallen. Es würde dann auch die Ton-/Sandabbaugebiete sowie die Fläche für West I und II umfassen. Denn sie zählen zum Einzugsbereich des Schutzgebietes.

Das Problem ist hier die Landesgesetzgebung. Bayern zählt zu den Bundesländern mit den kleinsten Wasserschutzgebieten überhaupt. Nur fünf Prozent der Landesfläche sind als solche klassifiziert. In Baden-Württemberg sind es 27 Prozent, in Hessen sogar 38 Prozent!

Das wollen die Bayerischen Grünen mit einer Gesetzesinitiative ändern und bis 2030 den Umfang der Wasserschutzgebiete in Bayern auf zwölf Prozent der Landesfläche vergrößern. Auch der Schutz des Tiefengrundwassers soll verbessert werden. 

Mehr: Bayerns Grüne wollen Wasser besser schützen - und erhalten Lob von Experten - Bayern - SZ.de (sueddeutsche.de)

 

2. Für Wetterextreme besser vorsorgen 

In diesem Sommer erleben wir die Folgen der Klimakrise so deutlich wie selten zuvor - mit Waldbränden, Stürmen, Überschwemmungen. Die Aufgabe für die Kommunalpolitik ist eigentlich klar: Es gilt, Gemeinden und Städte fit zu machen für die unvermeidbaren Folgen der Klimakrise.

Doch statt Flächen zu entsiegeln und Gewässern mehr Raum zu geben, soll in Allersberg eine wichtige Retentionsfläche an der Kleinen Roth wegfallen: Am Ortseingang ist der Bau eines Supermarkt im Überschwemmungsgebiet geplant. Bei extremem Hochwasser könnte damit die Gefahr steigen, dass der Kernort überflutet wird.

Hartmann und Fuchs betonten, wie wichtig es gerade in Zeiten der Klimakrise ist, Abfluss- und Auffangräume rund um kleine und mittlere Gewässer zu erhalten bzw. sogar zu vergrößern.
 

3. Obergrenze für den Flächenverbrauch 

Egal ob Sandabbau, Lehmgrube oder Logistikgebiet für Amazon: Durch die geplanten Maßnahmen gehen riesige Flächen verloren. Flächen, auf denen Landwirte Lebensmittel erzeugen können. Flächen, die als Lebensraum für Tiere und Pflanzen dienen. Durch die Flächenversiegelung kann Wasser auch nicht mehr an Ort und Stelle versickern und zur Grundwasserneubildung beitragen.

Dabei gibt es viele Möglichkeiten, Bauprojekte flächensparender zu planen. So sollten Neubauprojekte bevorzugt auf bereits versiegelten Flächen entstehen und dabei mehr in die Höhe oder in die Tiefe geplant werden. Büroflächen könnte man beispielsweise in einem zweiten Stock über Lager- und Arbeitsflächen bauen, Parkplätze im Untergeschoss. Parkplätze machen aktuell einen großen Anteil der Gewerbeflächen in Bayern aus - hier ist viel Potenzial, Flächen sinnvoller zu nutzen.

Um den Flächenfraß einzudämmen, plädieren die Grünen zudem für eine Obergrenze: Rund elf Hektar werden aktuell pro Tag für Siedlung, Gewerbe und Verkehrsflächen verbraucht. In einem Gesetzentwurf fordern sie, das soll auf fünf Hektar beschränkt werden - verbindlich. 
 

4. Innenentwicklung vor Außenentwicklung

Ein Supermarkt im Außenbereich torpediert jegliche Maßnahmen zur Ortskernbelebung. Eine solche Entscheidung trägt eher dazu bei, dass der Ortskern weiter verödet. Warum man das in Allersberg so plant, obwohl im Innenbereich (z.B. alter Festplatz, Sportplatz) doch genügend Flächen zur Verfügung stehen, entzieht sich dem Verständnis der Politiker:innen. Dabei ist der Grundsatz "innen vor außen" sogar im Baugesetzbuch (§1 Abs. 5) verankert. 

 

Landespolitik muss Leitplanken anders setzen

Triebfeder vieler Fehlentscheidungen in der Kommunalpolitik sind die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen: Warum sollte eine Kommune Flächen sparen, wenn Sie für 5.000 m² Bauland mehr Geld bekommt als für 2.500 m²? Und diese Fläche dann auch noch mit Auflagen verbunden ist?

Hier muss in der Landespolitik umgesteuert werden - mit klaren Leitplanken für die Kommunen. Wer zum Beispiel im Außenbereich baut, sollte keine Förderung mehr für Maßnahmen im Innenbereich bekommen. Es dürfe nicht sein, dass eine Kommune mutwillig Flächen zerstört und dann noch Geld dafür bekommt, Zerstörtes wieder zu reparieren.
 

 

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