Antrag: Beheizung der Freibadbecken

behandelt im Sonderausschusses am 19. April 2021

Im Hinblick auf die anstehende Sanierung des Freibads hat die SPD-Fraktion beantragt, eine Wirtschaftlichkeitsrechnung zu erstellen, bei der die bisher favorisierte Heizlösung (Solar-Absorber mit Gasheizung) mit einer Alternativlösung aus Photovoltaik und Luft-Wasser-Wärmepumpe verglichen wird. Dazu haben wir einen Ergänzungantrag eingereicht: 

  1. Bei der Erstellung der Wirt­schaft­lichkeitsrechnung für eine PV-Anlage mit Speicher und Wärme­pumpe werden Einnahmen durch Netzeinspeisung sowie eine mögliche Förderung über die NKI (finanzschwache Gemeinden: 100 Prozent) berücksichtigt.
  2. Um von den erhöhten Förderquoten für die investive Maßnahme zu profitieren, wird vorsorg­lich bis 30.4.2021 eine Projektskizze bei der NKI eingereicht.
  3. Geprüft wird zudem die Wirtschaftlichkeit einer Abdeckung für einzelne oder alle Becken.
     

Begründung:

Eine PV-Anlage liefert außerhalb der Badesaison weiterhin Strom, der ins Netz eingespeist werden kann. Dadurch können Einnahmen generiert und die Unterhaltskosten reduziert werden. Der hohe elek­trische Energiebedarf für Pumpen und Regelungs­technik kann ebenfalls mit der PV-Anlage abge­deckt werden. Die Betriebskosten könnten damit geringer ausfallen als bei den Absorbern. Wird das Freibad vom KU betrieben, wäre auch eine Cloudstrom-Lösung möglich (z.B. Sonnen, Senec, etc.).

Die höheren Investitionskosten für die PV-Variante lassen sich ggfs. durch eine Förderung als Mo­dell­projekt im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) auffangen: Für 2021 wurde die Förder­quote auf bis zu 80 % erhöht, finanzschwache Kommunen sind von der Pflicht zur Erbringung einer Eigenbeteiligung befreit. Um von den erhöhten Quoten zu profitieren, ist eine Projektskizze bis 30. April 2021 einzureichen.

Eine Beckenabdeckung kann Wärmeverluste durch Verdunstung, Konvektion und Strahlung erheblich reduzieren. Wie hoch die Einsparung ist, hängt ab von der Dauer der Badesaison, der täglichen Ab­deck­zeit, der Wassertemperatur und der Beckenlage. Eine Halbierung des Energiebedarfs ist möglich. Unter günstigen Umständen amortisiert sich eine Abdeckung so bereits nach fünf bis zehn Jahren.

Die genannten Faktoren sollten bei der Planung der Beckenbeheizung berücksichtigt und die lang­fristig wirtschaftlichste Variante gewählt werden. Gleichzeitig wäre die PV-Variante gegenüber der Kombination Absorber/Gasheizung auch 100% CO2-neutral – ein Aspekt, der mit Blick auf die ange­strebte Klimaneutralität Deutschlands bei solchen Projekten ebenfalls eine Rolle spielen muss.
 

Download:

Ergänzungsantrag zur Freibad-Beheizung, 13.4.2021  (PDF)

Antrag der SPD zur Prüfung der Wirtschaftlichkeit einer PV-Anlage, 19.3.2021 (PDF)

 



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