Bündnis 90/Die Grünen

im Landkreis Roth

Anträge zur neuen Geschäftsordnung 2014 - 2020

Schwanstetten, den 13.07.2014

Schwanstetten, den 22.07.2014

Anträge zur neuen Geschäftsordnung 2014 - 2020

Im Haupt- und Kulturausschuss am 15.07.2014: Vorberatung

und

im Marktgemeinderat am 29.07.2014: Entscheidung

Als Fraktion der Bündnis 90 / Die Grünen im Marktgemeinderat der Marktgemeinde Schwanstetten, stellen wir nachfolgend 4 bzw. 3 Anträge zur Geschäftsordnung.

Antrag 1.

Zum Vorschlag der erhaltenen Geschäftsordnung für den Zeitraum 2014 – 20120, stellen wir den Antrag, unter § 3 Abs. 5 ³ wie folgt zu ändern:

Gemeinderatsmitglieder erhalten das Recht auf Akteneinsicht. Das Verlangen auf Akteneinsicht ist beim Bürgermeister vorzubringen. Dem Verlangen auf Akteneinsicht ist stattzugeben, wenn ein berechtigtes Interesse glaubhaft gemacht wird und Geheimhaltungs- und Datenschutzbestimmungen oder Rechte Dritter nicht entgegenstehen.

Begründung:

Gemäß Bayer. Gemeindeordnung gibt es kein generelles Akteneinsichtsrecht für jedes einzelne Gemeinderatsmitglied. Dies hat nur der Gemeinderat als Kollegialorgan, das dann einzelne Gemeinderatsmitglieder zur Akteneinsicht in die Verwaltungsakten beauftragen kann.

Durch diese Regelung besteht die Gefahr, dass Minderheiten von Informationen ausgeschlossen werden können, auf der anderen Seite geraten Ratsmitglieder in eine Pflichtenkollision:

Sie sind zur gewissenhaften Amtsführung, zur Teilnahme an den Sitzungen und zur Abstimmung verpflichtet, andererseits haben Sie keinen Anspruch darauf, alle relevanten Unterlagen und Informationen zu erhalten und Einsicht in die Akten der Verwaltung zu nehmen.

Auch das Bayer. Innenministerium hält seine bisherige Auffassung nicht mehr aufrecht, wonach es nicht möglich sei, durch Geschäftsordnungen einzelnen Gemeinderatsmitgliedern ein generelles Akteneinsichtsrecht einzuräumen.

Innenminister Herrmann hat in der Plenardebatte im Dezember 2010 festgestellt, dass es den einzelnen Ratsgremien überlassen ist, ob sie den Räten eine generelle Akteneinsicht geben wollen. ( Plenarprotokoll 16/63, 15.12.2010).

Auszug aus dem Plenarprotokoll vom 15.12.2010:

Susanne Tausendfreund fragte H. Innenminister Herrmann: „Sie haben meine Frage nicht beantwortet, die ich zuvor gestellt habe. Wird das Innenministerium an Gemeinden etc. weiterhin die Auskunft geben, dass es per Geschäftsordnung nicht möglich sein soll, einzelnen Gemeinderäten Akteneinsicht zu gewähren?“

Antwort des Staatsministers Herrmann: „ Das entscheidet der Stadtrat, der Gemeinderat oder der Kreistag.“

S. Tausendfreund: „ Eine schöne Auskunft! Danke! Schön!“

Das ließ das Innenministerium im Frühjahr 2011 auch den Bezirksregierungen und Kommunen mitteilen.

Antrag 2.

Zu § 19 Öffentliche Sitzungen

Wir stellen den Antrag nachfolgend in § 19 mit hinzuzufügen:

Die Gemeinderatssitzungen werden mit einer bis zu halbstündigen Bürgerfragestunde eingeleitet. Wenn die Fragen nicht sofort beantwortet werden können, soll dies innerhalb 3 Wochen schriftlich geschehen. Fragen und Antworten werden in die Niederschrift aufgenommen.

Begründung:

Die Bürgerfragestunde im Rahmen der öffentlichen GR – Sitzung gibt (oder gab) es beispielsweise in den Gemeinden Wendelstein, Schillingsfürst, Goldkronach, Winkelhaid, Pullach und (am Ende der Sitzung) im Kreistag Fürth.

Antrag 3.

Zu § 26 „Eintritt in die Tagesordnung“ als Ergänzung

(6) Der Seniorenbeauftragte oder ein Vertreter des Seniorenbeirat wird als „sachkundige Person“ zu allen Sitzungen hinzugezogen und bei seinem Sachgebiet betreffenden Angelegenheiten besteht die Möglichkeit ihn gutachterlich zu hören.

(7) Der Jugendbeiratsbeauftragte oder ein Vertreter des Jugendbeirats wird als „sachkundige Person“ zu allen Sitzungen hinzugezogen und bei seinem Sachgebiet betreffenden Angelegenheiten besteht die Möglichkeit ihn gutachterlich zu hören.

Antrag 4.

Wird zurückgezogen!



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