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Schwabacher Tagblatt, 14.03.2015
Zur Gegenfinanzierung könnten Teilbeträge der kalkulatorisch angegebenen Beträge aus verschiedenen Haushaltsstellen im Vermögenshaushalt, wie zum Beispiel dem Breitbandausbau oder dem Erwerb von Grundstücken und baulichen Anlagen, verwendet werden. In der Begründung des Antrags hieß es, dass eine rege Beteiligung der Bevölkerung zu erwarten sei, sollte das Förderprogramm zur CO 2-Minderung noch 2015 in Kraft treten. Steigende Energiepreise und ein historisch niedriges Zinstief ließen eine hohe Investitionsbereitschaft der Bürger erwarten. Die Förderungssummen dienten nicht nur den Bauherren und Bürgern, sondern unterstützten auch das Handwerk. Die bereitzustellenden Beträge würden den diesjährigen Haushalt nicht belasten. anh
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