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Schwabacher Tagblatt, 10.03.2017
Andreas Hahn
Der Antrag erfolgte im September des vergangenen Jahres. Zukünftig sollen Grabsteine und Grabeinfassungen nur noch dann aufgestellt werden dürfen, wenn sie nachweislich ohne schlimmste Formen von Kinderarbeit hergestellt werden.
Rechtsgrundlage für diese Satzungsänderung ist ein Beschluss des Bayerischen Landtages, der Friedhofsträgern die Möglichkeit gibt, ein Verwendungsverbot für Grabsteine zu erlassen, die nicht nachweislich ohne ausbeuterische Kinderarbeit hergestellt worden sind.
Nach Auffassung der Gemeindeverwaltung kann diesem Antrag zugestimmt werden. Marktgemeinderat Wolfgang Hutflesz (CSU) stellte die Frage, ob die Einhaltung der Kriterien überwacht werden kann. Wolfgang Scharpff, 2. Bürgermeister von Schwanstetten und als Mitglied der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen im Marktgemeinderat, sah das Problem, dass die erforderliche Nachweispflicht auf die Steinmetze geschoben wird. Der geschäftsleitende Beamte Frank Städler wies darauf hin, dass es bisher keine einheitlichen Zertifikate gibt, die nachweisen, dass der betreffende Grabstein oder die Grabeinfassung, ohne die Hilfe von schlimmsten Formen von Kinderarbeit hergestellt wurden.
ANDREAS HAHN
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