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03.12.22 –
Am 3.12. ist der Internationale Tag der Menschen mit Behinderungen. Die Bezirkstagskandidat:innen von Bündnis 90 / Die Grünen im Landkreis Roth - Werner Manlik und Ingrid Karg - machen aus diesem Anlass auf die Notwendigkeit aufmerksam, sich stärker für mehr Teilhabe und Selbstbestimmung zu engagieren.
Der Internationale Tag der Menschen mit Behinderungen erinnert daran, dass jedem Menschen Würde, Rechte und Wohlergehen zustehen. Der Gedenktag wurde 1981 von den Vereinten Nationen ausgerufen, um auf die Anliegen von Menschen mit Behinderungen aufmerksam zu machen. Anlässlich dieses Tages bilanziert Werner Manlik, Direktkandidat für den Bezirkstag von Bündnis 90/Die Grünen im Stimmkreis Roth: „Das Ziel einer barrierefreien, inklusiven Gesellschaft ist noch lange nicht erreicht. Menschen mit Behinderungen stoßen im Alltag noch viel zu oft auf unüberwindbare Hürden. Ein Gedenktag wie der heutige ist daher wichtig, um die Probleme immer wieder ins Bewusstsein zu rücken – und zum Handeln zu motivieren.“
Werner Manlik ist seit vielen Jahren als Vorstandsmitglied beim Rother Inklusionsnetzwerk RHINK in der Behindertenarbeit tätig. Vor allem im Bereich barrierefreie Mobilität liegt seiner Ansicht nach noch vieles im Argen: „Menschen mit Behinderungen müssen mobil sein können. Auf Gehwegen in der Gemeinde ebenso wie mit Bus und Bahn. Nur dann haben sie eine Chance, ihre Isolation zu überwinden und am gesellschaftlichen Leben teilzuhaben.“ Als wichtige Akteure sieht er hier neben den Behindertenbeauftragten in den Stadt- und Landkreisen den Bezirk: Die Inklusion von Menschen mit Behinderung zählt zu seinen Kernaufgaben. Welchen Einfluss der Bezirk hier hat, zeigte zuletzt die Diskussion um geplante Einsparungen beim Fahrdienst für Menschen mit Behinderung in Mittelfranken. Werner Manlik will sich im Falle seiner Wahl für zusätzliche innovative Mobilitätskonzepte einsetzen, die ökologisch und für die Menschen bezahlbar sind.
Ingrid Karg, Listenkandidatin für den Bezirkstag und Montessori-Pädagogin, weist auf die Anforderungen der schulischen Inklusion hin: „Menschen mit Behinderungen sollen gleichen Zugang zu Bildungsangeboten haben. Das sieht das Bundesteilhabegesetz vor. Aber wir sind noch längst nicht am Ziel. Für Kinder mit Förderbedarf ist in Bayern noch immer die Sonderschule die Regel. Ich will mich dafür einsetzen, dass Gelder des Bezirks gezielt und effektiv in die Teilhabe fließen, zum Beispiel in Schulbegleitungen und multiprofessionelle Teams an Regelschulen. Das sind wichtige Bausteine, damit gemeinsames Lernen gelingt.“ Auch im Sportbereich brauche es mehr inklusive Angebote für Kinder und Jugendliche. „Wir müssen die Schwächsten in unserer Gesellschaft besser unterstützen!“ so ihr Appell.
Es gibt also noch viel zu tun auf dem Weg zu einer inklusiven Gesellschaft. Hier seien alle gefordert, wie die beiden Grünen-Mitglieder betonen: Politik, Verwaltung und die Bürger:innen. Sie selbst wollen von politischer Seite anpacken und kandidieren deshalb für den mittelfränkischen Bezirkstag, der sich 2023 neu zusammensetzt. Die Wahl findet voraussichtlich am 8.10.2023 statt.
Inklusion:
Die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung ist seit 2009 für Deutschland völkerrechtlich verbindlich. Sie legt fest, dass die gleichberechtigte Teilhabe aller Menschen am gesellschaftlichen Leben ein Menschenrecht ist. Bundes- und Landesregierungen wie auch Kommunen sind seitdem verpflichtet, Inklusion in allen Bereichen umzusetzen.
Bild: Pexels.com / Shvets Production
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